
Lebenslauf verfassen
Neben dem Bewerbungsschreiben, den Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen und eventuell Arbeitsproben gehoert der Lebenslauf mit Lichtbild zu diesen Bewerbungsunterlagen.
Der Lebenslauf gilt als einer der wichtigsten und aufschlussreichsten Bestandteile einer Bewerbung, deshalb soll ihm umfassende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Denn mit dem Lebenslauf - und oft genug nicht mit dessen Inhalt, sondern mit dessen Form! - entscheidet sich schon haeufig, ob der Kandidat vom Personalchef ueberhaupt in die engere Wahl genommen wird oder nicht. Was es bei der Abfassung des schriftlichen Lebenslaufes alles zu beachten und bedenken gibt, wird auf den folgenden Seiten ausfuehrlich und uebersichtlich besprochen.
Aus der Sicht des Personalchefs
Zaeumen wir doch ausnahmsweise mal das Pferd vom Schwanz auf, und fragen wir uns, was mit unseren Bewerbungsunterlagen in der Hand des Arbeitgebers geschieht. Versetzen wir uns in die Lage des Personalchefs: was will er unseren Unterlagen entnehmen, und was kann er ihnen entnehmen?
Er will sehen:welchen Werdegang, schulisch und beruflich Sie genommen habenob die Daten und Zeitangaben Ihres Lebenslaufes mit den Daten Ihrer Zeugnisse und Ihrer anderen Bewerbungsunterlagen uebereinstimmen, Ihre Angaben also korrekt sindob erwaehnte Pruefungen und fruehere Arbeitsverhaeltnisse durch beigefuegte Zeugnisse belegt sindwelche Ausbildungsgaenge begonnen und auch erfolgreich abgeschlossen, welche eventuell vorzeitig abgebrochen wurdenwie gut Ihre Leistungen und Ihre Fuehrung in der Ausbildung und/oder in frueheren Arbeitsverhaeltnissen waren. Sind die diesbezueglichen Beurteilungen gleichbleibend, stark schwankend oder schrittweise besser werdend?ob es zeitliche Luecken gibt, sei es zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, zwischen Ausbildungsabschluss oder zwischen verschiedenen Berufsabschnitten. Sofern es solche Luecken gibt, wird er wissen wollen, wodurch sie verursacht wurden. Spaetestens beim persoenlichen Vorstellungsgespraech wird er also danach fragenob fruehere Arbeitsverhaeltnisse innerhalb des Rahmens der ueblichen Kuendigungstermine beendet wurden oder die Kuendigungstermine auf eine fristlose Kuendigung schliessen lassenob es zu Aufloesungen von Arbeitsverhaeltnissen schon waehrend der Probezeit kam, wenn ja, auf wessen Initiative hinwie haeufig Sie schon die Stelle gewechselt habenwelche Gruende Sie zum Stellenwechsel veranlassten. War mit dem mit dem Wechsel auch ein beruflicher Aufstieg verbunden, oder war es ein berufliches Auf-der-Stelle-treten?wie lange Sie durchschnittlich an einer Arbeitsstelle und bei einem Arbeitgeber geblieben sindob Sie für die ausgeschriebene Stelle zu jung oder zu alt sindob Sie ueber die noetigen einschlaegigen Berufserfahrungen verfuegen oder sich vielleicht in Ihrer beruflichen Qualifikation ueberschaetzen, moeglicherweise für die Stelle auch ueberqualifiziert sindob Sie in ihrer alten Stellung bereits mehr verdienten, als Ihnen in der neuen geboten werden koennte
Aus allen Zeugnissen und Angaben kann sich der geuebte Personalchef schon ein recht gutes Bild machen, unerklaerte Luecken und Fehlzeiten in den Angaben werden ihn jedoch stutzig machen. Sofern es aufgrund diesbezueglicher Maengel in den Angaben ueberhaupt noch zu einem persoenlichen Vorstellungsgespraech kommt, wird der Stellenanbieter hier einhaken und genaue Aufklaerung fordern.
Daneben kann er als geschulter Beobachter auch aus diesen Kriterien eine ganze Menge herauslesen. So wird ihn bestimmt interessieren:
ob die Unterlagen vollstaendig sind, also keine Zeugnisse oder wichtigen Belege fehlenwelchen optischen Eindruck der Lebenslauf und die anderen Unterlagen machenin welcher Form und mit welcher Sorgfalt die Unterlagen zusammengestellt sind. Flattern sie ihm als Loseblattsammlung, gar mit Eselsohren und Fettflecken verziert auf den Tisch, oder sind sie uebersichtlich geordnet?sind Lebenslauf und Bewerbungsschreiben konventionell gehalten, heben sie sich durch eine gewisse, nicht uebertriebene Originalitaet ab oder fallen sie durch krampfhafte Andersartigkeit aus dem Rahmen?
Gerade diese letzten Punkte sind für einen Personalchef von besonderer Bedeutung - wir werden es deshalb im Kapitel "Die aeussere Aufmachung des Lebenslaufs" noch ausfuehrlich auf sie eingehen -, denn es liegt auf der Hand, dass bei der Vielzahl eingehender Bewerbungen zunaechst grob vorsortiert wird, unter Umstaenden nicht einmal vom Personalchef selbst. Unvollstaendige Unterlagen oder solche, die einen unordentlichen Eindruck machen, haben gegenueber sauberen Unterlagen von Vorneherein kaum eine Chance. Das sollten an auf jeden Fall bedenken und deshalb bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Abfassung des Lebenslaufs groesstmoegliche Sorgfalt ueben.
Die Arten des Lebenslaufs
Schaut man sich die heute ueblichen Stellenanzeigen in den Tages- oder Wochenzeitungen und in den Fachzeitschriften an, so sieht man, dass unter den Bewerbungsunterlagen fast immer ein Lebenslauf gefordert wird. Die Formulierungen sind jedoch unterschiedlich, denn das, was die Firmen und potentiellen Arbeitgeber von den zukuenftigen Mitarbeitern mit Blick auf den Lebenslauf fordern, ist keineswegs einheitlich. Da wird einmal nur "mit den ueblichen Bewerbungsunterlagen" verlangt, ein andermal "mit ausfuehrlichem, handgeschriebenem Lebenslauf". Welche Moeglichkeiten, welche Formen und Arten des Lebenslaufes gibt es, was kann gefragt sein, und wie sieht das dann in der Praxis aus? In der Stellenanzeige kann folgendes gefordert sein:
Mit den ueblichen Bewerbungsunterlagen
Das heisst: man erwartet Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige Unterlagen, die zu Ihrem beruflichen Werdegang eine Aussage machen, eventuell Arbeitsproben und einen Lebenslauf, den Sie nach eigenem Wusch oder Gutduenken entweder mit der Hand oder Computer schreiben, entweder tabellarisch oder in form eines kurzen, chronologischen Aufsatzes formulieren koennen. Für das uebliche gibt es keine Regeln, doch Ordnung muss sein.
Mit ausfuehrlichem Lebenslauf
Das heisst: man erwartet vor allem Vollstaendigkeit der Daten und Fakten. Ob Sie dafür die handschriftliche oder computergeschriebene Form waehlen, ob Sie den Lebenslauf tabellarisch gliedern oder einen kleinen Aufsatz schreiben, ist grundsaetzlich Ihnen ueberlassen. Sollten Sie allerdings eine schlecht lesbare Handschrift haben und sollte nicht ausdruecklich der handschriftliche Lebenslauf gefordert sein, so ist der computergeschriebenen Version allemal der Vorzug zu geben. Wenn Sie selbst keinen Computer besitzen oder im Umgang mit so einem PC ungeuebt sind, koennen Sie sich das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf gegen Entgelt bei einem Schreibbuero schreiben lassen.
Mit tabellarischem Lebenslauf
Das heisst: Der Lebenslauf soll in Form einer anschaulichen, uebersichtlichen Gliederung, eben wie eine Tabelle aufgebaut sein. Er soll persoenliche Daten enthalten, ueber Form und Art der Schul- und Berufsausbildung, der (eventuellen) Wehr- oder Ersatzdienstzeit, der Berufspraxis und Fortbildung, aber auch ueber besondere Faehigkeiten und Kenntnisse informieren, und zwar in zeitlicher und sachlicher Gliederung und lediglich in Stichworten. Ob Sie diesen tabellarischen Lebenslauf mit dem Computer oder von Hand schreiben, ist dabei grundsaetzlich Ihnen ueberlassen, es gilt aber das schon zuvor gesagte: der computergeschriebenen Version ist wegen der besseren Leserlichkeit der Vorzug zu geben.
Mit handgeschriebenem Lebenslauf
Das heisst: der Arbeitgeber moechte wahrscheinlich ein graphologisches Gutachten ueber den Bewerber einholen, braucht also eine Handschriftenprobe. Dazu eignet sich der Lebenslauf, man fordert ihn deshalb in handschriftlicher Form an, weil man dem Bewerber eine zusaetzliche Muehe ersparen will, die darin bestuende, ihn um eine gesondert verfasste Schriftprobe zu bitten. Ist nichts weiter angegeben, dann kann der Bewerber seinen handschriftlichen Lebenslauf tabellarisch abfassen oder als ausformulierten Aufsatz einreichen. Ist eine entsprechende Angabe gemacht, sollte man sich an das halten, was in der Stellenanzeige gefordert ist.
In jedem Fall aber ist es ratsam, ausser dem handschriftlichen Lebenslauf den identischen Text noch einmal mit dem Computer zu schreiben und den Unterlagen beizufuegen. Dies kann in zweierlei Hinsicht als Geste der Hoeflichkeit gewertet werden - zum einen kann es sein, dass Ihre Handschrift nicht gerade einfach zu lesen ist, Sie bieten mit der zusaetzlichen computergeschriebenen Version dem Stellenausschreiber also eine freundliche Hilfestellung, zum anderen hat der Personalchef Zugriff zu Ihren Daten, obwohl Ihr Lebenslauf sich zur Begutachtung beim Graphologen befindet.
Eine andere, im allgemeinen mit Wohlwollen aufgenommene Moeglichkeit besteht auch darin, den Lebenslauf zwar mit dem Computer zu schreiben, dann aber den Unterlagen eine gesondert formulierte Schriftprobe von mindestens 20 Zeilen beizufuegen. Dabei kann es sich um einen beliebigen Text handeln - er sollte aber durch die deutliche Ueberschrift "Schriftprobe" als solche kenntlich gemacht werden.
Was im Lebenslauf stehen muss
Grundsaetzlich soll jeder Lebenslauf, ob tabellarisch oder in grammatikalisch vollstaendigen Saetzen verfasst, Auskunft geben ueber:
Ihre PersonIhren schulischen WerdegangIhren Wer- oder ErsatzdienstIhre BerufsausbildungIhre bisherigen ArbeitsverhaeltnisseIhre berufliche Fortbildungbesondere Faehigkeiten, Kenntnisse und/oder Fertigkeiten, die für Ihren Beruf im weitesten Sinne relevant sind
Zu jedem dieser sieben Punkte gibt es einige zu erlaeutern.
Angaben zur Person Vor- und Familienname
Hier ist nach Ihrem vollen, korrekten Vor- und Zunamen gefragt, wie er auf Ihrer Geburtsurkunde oder in Ihrem Personalausweis steht; bei verheirateten deren Name sich durch die Heirat geaendert hat, auch nach dem Geburtsnamen. Ueblich ist dann - durch Komma von diesem abgetrennt - den oder die Vornamen: Meier, Klaus Heinrich.
Einen zweiten Vornamen kann man auch ganz weglassen oder mit den Anfangsbuchstaben abkuerzen; Meier, Klaus H. oder Klaus H. Meier.
Auch Kurz- oder Koseformen Ihres Vornamens haben im Lebenslauf nichts zu suchen.
Vor allem junge Leute neigen heute dazu, Vor- und Familienname in dieser Reihenfolge anzugeben und dann ohne Kommatrennung anzugeben. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange unmissverstaendlich klar ist, was Vor- und Nachname ist. Heisst Martin Werner wirklich Werner mit Familiennamen, oder hat er nur das Komma vergessen? Um die moeglichen Missverstaendnis vorzubeugen, waere die Schreibung Werner, Martin vorzuziehen.
Geburtsdatum und -ort
Geben Sie den genauen Tag, den Monat und das Jahr an. Die Uhrzeit ist unerheblich: Ihr moeglicher zukuenftiger Chef moechte Ihr Alter wissen, aber wahrscheinlich kein Horoskop für Sie erstellen lassen.
Sie koennen alles in Ziffern angeben, den Monat ausschreiben oder abkuerzen, das heisst, Sie koennen 22. 9. 19xx schreiben, 22. September 19xx oder 22. Sept. 19xx. Nur das Jahr anzugeben oder lediglich Monat und Jahr ist unzureichend, ganz schlecht ist eine Altersangabe (43) oder gar ein vages "Anfang Vierzig".
Sofern Ihr Geburtsort ein groesserer Ort in Deutschland ist, genuegt die einfache Ortsnennung. Bei einem sehr kleinen Ort, oder wenn die Moeglichkeit einer Verwechslung besteht, sollten Sie spezifizieren. Bei Frankfurt waere es schon wichtig zu wissen, ob es sich um Frankfurt am Main oder Frankfurt an der Oder handelt.
Auch wenn Sie im Ausland geboren sind, sollten Sie das Land angeben und unter Umstaenden auch noch den Bundesstaat hinzufuegen.
Familienstand
Grundsaetzlich sollte es nur interessieren, ob Sie ledig, verheiratet, oder geschieden oder verwitwet sind. Getrenntlebende sind noch verheiratet, geben also das als Familienstand an.
Der Umstand, dass Sie "in Scheidung" leben, muss nicht erwaehnt werden und sollte nicht an die grosse Glocke gehaengt werden. Nur zu leicht wird sonst vermutet, die Belastung durch die persoenliche Situation koennte sich negativ auf Ihre Arbeitskraft auswirken.
auch ob sie Kinder haben oder nicht, muessen Sie nicht erwaehnen, auch nicht, ob Sie mit einem Partneroder einer Partnerin in einem eheaehnlichen Verhaeltnis leben. Und ganz und gar unerheblich sind die Gruende, warum Sie geschieden wurden oder noch ledig sind.
Ob Sie die Zahl Ihrer Kinder angeben oder nicht, haengt von vielen Faktoren ab. Und leider muss man auch sagen, dass gerade bei diesen Angaben Frauen und Maenner sehr unterschiedlich beurteilt werden. (Siehe auch das Kapitel: "Was vor allem Frauen beachten sollten.)
Ein geschiedener Mann mit zwei Kindern wird dieses Umstandes wegen kaum Probleme haben, wenn es darum geht, eine neue Stelle zu finden. Die geschiedene Frau, die vielleicht noch zwei kleine Kinder zu versorgen hat, wird auf Grund dieser Tatsache gerne als Risikokandidatin eingestuft - sie wird haeufiger wegen der Kinder der Arbeit fernbleiben muessen, vermuten viele Arbeitgeber, und schon geben sie den maennlichen Bewerber der ledigen oder verheirateten, aber kinderlosen Kandidatin den Vorzug.
Letztlich aber werden diese Tatsachen sich ohnehin nicht verheimlichen lassen, denn spaetestens beim persoenlichen Gespraech wird der Personalchef auf diese Fragen zu sprechen kommen.
Sie muessen selbst entscheiden, was wohl guenstiger ist - erst bei diesem Gespraech die Zahl der Kinder zu erwaehnen oder gleich im Lebenslauf darauf hinzuweisen. Sind Sie zum Beispiel in der Tat Alleinerziehender Vater ohne Hilfestellung, so sollten Sie die Kinder gleich erwaehnen, denn stellt sich diese Tatsache erst im spaeteren Gespraech heraus, koennte das der Personalchef als eine Form der Manipulation auffassen. Haben Sie aber eine feste Betreuung für das Kind oder die Kinder, etwa eine Tagesmutter, dann koennen Sie die Kinder im Lebenslauf unerwaehnt lassen und erst im persoenlichen Gespraech darauf kommen. Denn wenn Sie die Kinder und die Art der Betreuung sowie weitere Details erwaehnen, dann wird aus dem Lebenslauf nur zu schnell ein ganzer Roman - und das macht auf den Personalchef auch keinen guten Eindruck.
Darueber hinaus gibt es einige persoenliche Angaben, die nicht oder nicht unbedingt in den Lebenslauf gehoeren. Sie werden in den beiden folgenden Kapiteln "Was im Lebenslauf stehen kann" und "Was nicht in den Lebenslauf gehoert" behandelt.
Schulischer Werdegang
Hier wird Auskunft ueber Ihre Schulbildung gefordert, und zwar mit Zeit- und eventuell auch mit Ortsangaben sowie vor allen Dingen dem erzielten Abschluss. Sofern Sie ueber verschiedene Schultypen besucht haben, fuehren Sie sie getrennt auf: etwa Grund- und Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium. Sollte allerdings ihre Berufstaetigkeit sehr umfangreiche angaben erfordern, so genuegt es, den letztgemachten Schulabschluss (Hauptschule, mittlere Reife Fachhochschulreife, Abitur) zu erwaehnen, denn wenn Sie beispielsweise 1975 Abitur gemacht haben, dann setzt man voraus, dass Sie vorher die Grundschule besucht haben. Und ob Sie von dort direkt aufs Gymnasium wechselten oder erst ueber dem Umweg von zwei Jahren Realschule, ist inzwischen ziemlich unerheblich.
sollten Sie allerdings die mittlere Reife oder das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg - beispielsweise in Abendkursen waehrend einer schon bestehenden Berufstaetigkeit - gemacht haben, so ist es durchaus eine Erwaehnung wert, es zeigt Ihre Zielstrebigkeit.
Sind Sie noch sehr jung, vielleicht sogar erst auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, dann wird die Schulausbildung neben den Angaben zur Person schon fast alles sein, worueber Sie berichten koennen, entsprechend ausfuehrlich werden die Angaben ausfallen. Hier duerfte dann auch erwaehnt werden, wenn man Klassen- oder Schulsprecher war.
In welchen Ort sich die schule befand, ist nicht unbedingt wichtig. Wenn Sie aber eine Eliteschule - wie etwa das Internat im Salem - besucht haben, dann koennen Sie das positiv erwaehnen. Ob man eine solche Angabe als positiv oder negativ werten wird, laesst sich natuerlich nicht mit Sicherheit voraussagen, es wird von dem Unternehmen abhaengen, bei der man um eine Stelle nachsucht.
Wehr- oder Wehrersatzdienst
Sind Sie maennlichen Geschlechts und haben Ihren Wehr- oder Wehrersatzdienst abgeleistet, so muessen Sie das auch kurz im Lebenslauf erwaehnen, und sei es nur, damit keine Luecke in Ihrer Chronologie entsteht.
Geben Sie an, wann und wo, bei welchem Truppenteil Sie Ihren Wehrdienst geleistet haben und welchen Dienstgrad Sie zuletzt innehatten.
Haben Sie Wehrersatzdienst geleistet, geben Sie an, in welcher Institution Sie von wann bis wann als was Sie beschaeftigt waren.
Die angaben zu diesem Punkthaben für den potentiellen Arbeitgeber natuerlich - besonders bei einem jungen Bewerber - eine nicht unerhebliche Bedeutung. Da sich jeder junge Mann zur Musterung einfinden muss, wird sich der zukuenftige Chef fragen, ob der Kandidat tauglich oder untauglich gemustert wurde. Sofern er als untauglich eingestuft wurde, ergibt sich zwangslaeufig die Frage, warum. Etwa auf Grund eines geschwaechten Gesundheitszustandes? Und ist damit zu rechnen, dass dies auch seine beruflichen Leistungen beeintraechtigt?
Wenn dagegen der Bewerber seinen Wehr- oder Ersatzdienst endgueltig abgeleistet hat, kann dieses Kapitel sozusagen abgehakt werden. Umgekehrt muss unter Umstaenden damit gerechnet werden, dass der Bewerber in naechster Zeit eingezogen wird. Eine weitere Frage zu diesem Thema ist: wie haeufig wird noch damit zu rechnen sein, dass der junge Mann zu regelmaessigen Wehruebungen eingezogen wird?
Halten Sie Ihre Angaben auch zu diesem Punkt so sachlich wie moeglich, bringen Sie weder zum Ausdruck, dass Sie mit groesster Begeisterung beim Bund waren, wenn dem so gewesen sein sollte, noch, dass Sie noch immer mit Schrecken daran zurueckdenken. Auch wenn Sie den Dienst mit der Waffe verweigert und Ersatzdienst geleistet haben, sollten Sie im Lebenslauf keine Erklaerung und Begruendung für diese Entscheidung abgeben. Ueberlassen Sie diesen Punkt dem persoenlichen Gespraech, denn Sie koennen ja unmoeglich wissen, welcher Haltung der eventuelle zukuenftige Arbeitgeber zuneigt; ob er im Wehrdienstverweigerer einen "Drueckeberger" oder einen seelenverwandten Pazifisten sieht. Im persoenlichen Gespraech werden Sie das dann heraushoeren und besser darauf reagieren koennen, als wenn Sie sich durch eine schriftliche Erklaerung schon in irgendeiner Weise festgelegt haben.
Berufsausbildung/Studium
Auch hier sind genaue Angaben ueber das Wann und Wo der erworbenen Abschluesse gefordert. Also, welche Lehre oder sonstige Ausbildung man wo (bei welchem Lehrherrn, welcher Firma etc.) und mit welchem Abschluss absolviert, welche Universitaet(en) man besucht, welche Haupt- und Nebenfaecher man dort studiert und mit welchem Abschluss man sie verlassen hat. Ueber welches Thema Sie Ihre Magister-, Diplom- oder Doktorarbeit geschrieben haben ist grundsaetzlich unerheblich; erwaehnen Sie das Thema der Examensarbeit nur, wenn es mit der angestrebten Stelle in engem Zusammenhang steht.
Mogeln Sie sich um abgebrochene Ausbildungsgaenge nicht herum! Geben Sie an, wenn Sie eine Lehre, eine Ausbildung oder ein Studium ohne Abschluss abgebrochen haben, fuegen Sie aber keine langatmigen Erlaeuterungen oder gar fadenscheinige Entschuldigungen hinzu. Ein Stichwort mag erlaubt sein, beispielsweise, wenn Sie eine Friseurlehre wegen einer Allergie abbrechen mussten. Wenn es den Personalleiter interessiert, wird er im persoenlichen Gespraech nach den Gruenden fragen. Ein erster fehlgegangener Anlauf, der durch spaetere Erfolge wettgemacht wurde, ist keine Schande, auch dann nicht, wenn man zugeben muss, einfach ein "Spaetzuender" zu sein. Ein guter Personalchef wird die Ehrlichkeit, mit der Sie sich dazu bekennen, eher zu schaetzen wissen, als ein verschaemtes Verschweigen.
Haben Sie bereits waehrend Ihrer Ausbildung eine Taetigkeit ausgeuebt, vielleicht Ihr Studium durch Nebentaetigkeiten (mit)finanziert, dann duerfen Sie das ruhig - aber mit knappen Worten - erwaehnen. Das macht im Allgemeinen einen guten Eindruck, wenn man sieht, dass der Bewerber oder die Bewerberin schon fruehzeitig nach Moeglichkeiten Ausschau hielt, sich auf die Berufspraxis vorzubereiten. Es signalisiert dem Personalchef Interesse und Eigeninitaitive. Natuerlich muessen solche Angaben unbedingt der Wahrheit entsprechen.
Auch wenn Sie neben Ihrem normalen Ausbildungsgang noch andere Lehrveranstaltungen besucht haben, vielleicht einen Sprachkurs bei der Volkshochschule oder aehnliches, sollten Sie darauf hinweisen.
Haben Sie frueher in einem ganz anderen Beruf gearbeitet und sich umschulen lassen (muessen), so erwaehnen Sie die fruehere Ausbildung, fassen sich dabei aber so kurz wie irgend moeglich, den dem potentiellen neuen Arbeitgeber interessiert vor allem Ihre Qualifikation für die jetzt ausgeschriebene Stelle, nicht der Ausbildungsgang zu einer Taetigkeit, die mit der neuen nichts oder nur wenig gemein hat.
Berufstaetigkeit/Berufspraxis
Ihr Lebenslauf darf keine nennenswerte Luecken aufweisen. Geben Sie also alle Arbeitgeber an, bei denen Sie beschaeftigt waren; beschreiben Sie knapp, im tabellarischen Lebenslauf stichwortartig, was Ihre Arbeit war und welche Position Sie innehatten. Erwaehnen Sie auch Befoerderungen innerhalb ein und desselben Betriebes oder besondere Auszeichnungen, doch hueten Sie sich vor einer prahlerischen Ausdrucksweise. Erwaehnen Sie diese Dinge in einem sachlichen Ton.
Bei der Aufzaehlung Ihrer Arbeitgeber ist der Firmenname und der Ort, nicht aber die Adresse und Telefonnummer zu nennen.
Waren Sie zwischendurch selbstaendig und haben freiberuflich gearbeitet, dann ist das ebenfalls anzugeben. Ergaenzen Sie diese Angabe eventuell durch die Namen der Firmen, für die Sie gearbeitet haben. Wenn es in knappen Worten nicht zu sagen ist, koennen Sie auch den Grund angeben, warum Sie zwischenzeitlich die Freiberuflichkeit gewaehlt haben; beduerfte es einer laengeren Ausfuehrung, dann ueberlassen Sie die Klaerung dieses Punktes dem persoenlichen Vorstellungsgespraech.
Wer kurze Zeit (einige Monate) arbeitslos war, vor allem, wenn das schon einige Jahre zurueckliegt, braucht das nicht extra anzugeben, laengere Zeiten der Arbeitslosigkeit sollten allerdings auf jeden Fall erwaehnt werden. Besonders wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet war, duerfen und sollen Sie mit kurzen Worten auf den Grund hinweisen - etwa wegen Firmenschliessung oder wegen Konkurs des Arbeitgebers. Haben Sie waehrend der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht nur eine neue Stelle gesucht, sondern die Zeit vielleicht aktiv genutzt, um sich weiterzubilden oder umzuschulen, so sollten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, auch wen dies unter die Rubrik "Fortbildung" faellt. Formulieren Sie dann im tabellarischen Lebenslauf beispielsweise so: "1. 4. 19xx - 30. 9.19xx ohne Beschaeftigung, waehrend dieser Zeit Besuch von Weiterbildungskursen (siehe 'Fortbildung')". In dieser Rubrik machen Sie dann genauere Angaben, welche neuen Kenntnisseund Faehigkeiten Sie sich wann und wo mit welchem Erfolg und/oder welchem Abschlusszertifikat angeeignet haben.
Natuerlich gibt es auch andere Gruende, warum eine Luecke im Lebenslauf entstehen kann. ein Lottogewinn, der einen vermeintlich auf alle Zeiten unabhaengig machte, weshalb man leichtfertig kuendigte ... , aber auch weniger erfreuliche Gruende, wie beispielsweise Unfaelle, Krankheiten oder die Verbuessung einer Haftstrafe. Die Problematik ist gross genug, um ihr in diesem Buch ein eigenes Kapitel zu widmen: "Luecken im Lebenslauf".
Gelegentlich sehen es Unternehmen nicht gerne, wenn man die Stelle sehr haeufig gewechselt hat. Es kommt vielleicht der Verdacht auf, der Bewerber waere ohne grosse Ausdauer und haette wenig Bestaendigkeit oder wuerde zu geringer Kooperation mit den Kollegen neigen. Nun koennte das in der Tat der Fall sein, doch es koennte auch der Grund darin liegen, dass es Ihnen an einem raschen Fortkommen und einer schnellen Entwicklung gelegen war. Wenn dem so ist, machen Sie das in jedem Fall dadurch deutlich, dass Sie den mit jedem Wechsel verbundenen Aufstieg klar benennen.
Unbedingt muss aus Ihrem Lebenslauf eindeutig hervorgehen, welche Position Sie im Augenblick einnehmen und welche Taetigkeit Sie ausueben.
Berufliche Fortbildung
Alle Anstrengungen, die Sie gemacht haben, sich Weiter- oder Fortzubilden duerfen, ja sollen Sie erwaehnen. Es weist auf Ihre Initiative, Ihre Zielstrebigkeit, Ihren Fleiss hin. Besonders guenstig ist es natuerlich, wenn Sie auf hervorragende Abschluesse hinweisen koennen.
Die Dauer der Lehrgaenge oder Fortbildungskurse kann aus den Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen entnommen werden, muss also nicht unbedingt im Lebenslauf erwaehnt werden. Freilich sollten Sie für jeden erwaehnten Kurs oder Lehrgang eine Bestaetigung vorweisen koennen, und sei es eine Bestaetigung des ehemaligen Arbeitgebers. Wenn Sie Ihre Teilnahme an diesem Kurs oder jenem Lehrgang nicht belegen, kann vermutet werden, Sie haetten gar nicht oder ohne Erfolg teilgenommen.
Besondere Faehigkeiten, Kenntnisse oder Fertigkeiten
Wer sich auf Gebieten weitergebildet hat, die nur mittelbar mit seiner Berufstaetigkeit zu tun haben, muss genau abwaegen, ob eine Erwaehnung gut und nuetzlich ist. Erstens sollte man diese Dinge nur dann erwaehnen, wenn man in der entsprechenden Fertigkeit auch wirklich versiert ist, und zweitens sollte man nur Dinge erwaehnen, die in irgendeiner Form im jetzigen Beruf von Nutzen sein koennen.
Sprachkenntnisse sind grundsaetzlich erwaehnenswert, doch nur, wenn sie wirklich weiter reichen, sonst sollte man sie nicht erwaehnen - im Zweifelsfalle blamiert man sich bloss.
Auch wenn man im Besitz eines Fuehrerscheins einer besonderen Klasse ist, den Pilotenschein gemacht hat oder aehnliches, kann das erwaehnenswert sein,es kann aber auch angeberisch klingen und eher einen negativen Eindruck hinterlassen.
Zu den Besonderheiten gehoeren unter Umstaenden auch Auslandsaufenthalte (keine Langurlaube), bei denen man im Ausland gearbeitet hat, Stenographie und/oder Computerkenntnisse etc., auf all das kann man hinweisen.
Nicht unbedingt guenstig ist es, bei den besonderen Faehigkeiten Charaktereigenschaften aufzuzaehlen, die man sich selbst zuschreibt. Ob Sie ueber Charme oder Kontaktfreude verfuegen, sollten Sie den Personalchef selbst feststellen lassen.
Was im Lebenslauf stehen kann
Besonders in der Rubrik "Angaben zur Person" gibt es eine Reihe von Punkten, die erwaehnt werden koennen, aber nicht unbedingt erwaehnt werden muessen. Ob man sie allerdings erwaehnt oder nicht ist weniger eine Frage des individuellen Geschmacks als vielmehr eine Frage des Vorteils oder gar der Notwendigkeit. Folgende Punkte im Bereich "Angaben zur Person" werfen meist Probleme auf:
Eltern und GeschwisterEhegatte/EhegattinKonfessionMitgliedschaft bei Parteien oder VereinenStaatsangehoerigkeitGesundheitszustand/koerperliche GebrechenOertliche Bindungerworbene Titel
Darueber hinaus gibt es noch ein paar Angaben zur Person, die grundsaetzlich in einem Lebenslauf nichts zu suchen haben, für einen Bewerber, der eine ganz bestimmte Stelle anstrebt, aber entscheidend sein koennen. Auf diese Aspekt kann im Einzelnen hier nicht eingegangen werden, der jeweilige Bewerber wird diese Punkte wohl selbst kennen. Als Beispiel diene hier nur die Bewerbung um eine Stelle als Fotomodell, Dressman oder aehnliches. Wer eine solche Arbeit anstrebt, wird in seinem Lebenslauf unter der Sparte "Persoenliche Daten" durchaus seine Groesse, sein Gewicht oder seine Augenfarbe angeben. In einen "normalen" Lebenslauf gehoeren solche Angaben nicht.
Ausserdem kann man in einem Lebenslauf Angaben zu folgenden Punkten machen:
Referenzenfruehestmoeglicher EintrittsterminGehaltsvorstellungenGruende für den angestrebten Wechsel
Zu den einzelnen Punkten ist im einzelnen folgendes zu sagen:
Eltern und Geschwister
Wer hierzu Angaben macht, erwaehnt Name und Beruf des Vaters und der Mutter, eventuell deren Geburtsnamen. Heute kann keineswegs mehr mit Selbstverstaendlichkeit angenommen werden, dass die Mutter Hausfrau ist. Insofern ist der Hinweis, nur den Beruf des Vaters zu nennen, der immer noch sehr haeufig in Ratgeberbuechern gegeben wird, reichlich antiquiert.
Die Frage ist, ob Name und Beruf der Eltern ueberhaupt zu erwaehnen sind. Ein eindeutiges Ja oder Nein kann nicht gegeben werden, denn auch hier "entsteht die Kunst im Auge des Betrachters", d.h. Sie koennen nicht voraussehen, wie Angaben zur Person der Eltern vom zukuenftigen Arbeitgeber aufgenommen werden. Geraten Sie an einen konservativ denkenden Menschen, so wird er vielleicht die Tatsache, dass Sie aus dem "Arbeitermilieu" kommen, sich aber zum Angestellten hochgearbeitet haben, nicht besonders positiv einschaetzen. Umgekehrt koennte bei einem anders eingestellten Personalchef gerade diese Tatsache eine positive Reaktion hervorrufen.
Koennen Sie dagegen mit "Akademikertiteln" aufwarten, gar mit einer Mutter mit Professorentitel, kann die Einschaetzung der Erwaehnung dieser Tatsache wiederum zweischneidig ausfallen - entweder man nimmt es mich Hochachtung zur Kenntnis, oder man unterstellt Ihnen, Sie wollten sich hinter Ihren Eltern verstecken und "eine billige Tour reiten".
Da es keine Verpflichtung gibt, die Eltern zu erwaehnen, sollte man es im Normalfall auch nicht tun. Wer sich um eine Stelle bewirbt, ist ein erwachsener Mensch, der aufgrund seiner eigenen Faehigkeiten, Kenntnisse und Leitungen beurteilt werden moechte, nicht aufgrund seiner Herkunft.
Eine Ausnahme mag die Bewerbung um eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz sein. Hier kann der Hinweis auf die Eltern gut und nuetzlich sein.
Grundsaetzlich noch unerheblicher ist die Zahl und das Geschlecht der Geschwister. Man sollte also auch sie im Normalfall unerwaehnt lassen. Eine Ausnahme mag wiederum der sehr junge Bewerber um einen Ausbildungsplatz sein - manche Personalchefs meinen, aus der Tatsache, ob ein Mensch Einzelkind ist oder Geschwister hat, etwas herauslesen zu koennen.
Ehegatte/-gattin
Grundsaetzlich ist weder der Name noch der Beruf des Ehepartners von Bedeutung für den zukuenftigen Arbeitgeber. Sollte aber die Ehefrau oder der Ehemann ebenfalls berufstaetig sein und vielleicht in einer Stellung, die absolute Ortsgebundenheit mit sich bringt, so mag ein Hinweis darauf nuetzlich sein, er koennte aber auch in der Rubrik "Oertliche Bindung" gegeben werden.
Konfession
Welchem Glaubensbekenntnis Sie anhaengen, welcher Kirche oder Religion Sie zugehoerig sind, ist grundsaetzlich Ihre Privatangelegenheit und hat in Ihrem Lebenslauf nichts zu suchen. Es geht andere, auch Ihren eventuellen zukuenftigen Arbeitgeber nichts an - grundsaetzlich, aber es gibt natuerlich auch hier Ausnahmen:
Wenn Sie sich um eine Stelle bei einem konfessionell gebundenen Arbeitgeber bewerben, wenn Sie beispielsweise den Posten einer Kindergaertnerin in einem katholischen Kindergarten oder die Stelle des Leiters eines evangelischen Jugendheimes anstreben, dann waere es sicherlich guenstig, wenn Sie der entsprechenden Religionsgemeinschaft angehoeren und das auch gleich in Ihrem Lebenslauf vermerken.
Denkbar ist natuerlich auch der Fall, dass Sie zu einer anderen Konfession konvertiert sind. Wenn Sie meinen, sich durch die Erwaehnung spaetere Unannehmlichkeiten zu ersparen, so weisen Sie auf die Religionszugehoerigkeit hin; verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Sollten Sie Mitglied einer sogenannten Sekte, etwa der Mormonen oder der Zeugen Jehovas oder ein regelmaessiger Poona-Pilger sein, dann mag das für Sie eine persoenliche Erfuellung bedeuten und eine Tatsache, der Sie sich keineswegs schaemen. Dennoch sollten Sie es in Ihrem Lebenslauf unter keinen Umstaenden erwaehnen, es sei denn, Sie wissen mit hundertprozentiger Sicherheit, dass auch der potentielle Arbeitgeber Anhaenger dieser Sekte ist. Sicherlich wissen Sie, dass die Durchschnittsbevoelkerung Mitglieder dieser Sekten zuweilen mit grossen Vorurteilen, zumindest aber mit deutlicher Zurueckhaltung betrachtet - und was das anbelangt, sind Personalchefs und Arbeitgeber nun einmal ein Teil der Durchschnittsbevoelkerung.
Mitgliedschaft bei Parteien oder Vereinen
die Auskunft darueber, ob Sie Mitglied einer politischen Partei oder einer Parteinahmen Organisation sind, hat im Lebenslauf grundsaetzlich auch nichts verloren. Wenn Sie natuerlich um eine Anstellung bei einer Stiftung, in einem Parteibuero, einem Gewerkschaftsbetrieb oder aehnlichem bewerben, dann gilt, was schon bei der Angabe der Religionszugehoerigkeit gesagt wurde. Wenn Sie mit Ihrer Parteizugehoerigkeit auf der richtigen Linie liegen, dann erwaehnen Sie sie.
Aehnliches gilt für Mitgliedschaften in Vereinen, Fachverbaenden und anderen Organisationen, die in einem Zusammenhang mit der Berufstaetigkeit stehen. Ein Ingenieur etwa, der Mitglied im VDI ist, kann das durchaus erwaehnen.
Mitgliedschaften bei anderen Vereinen, beim Tierschutzbund, beim oertlichen Turnverein, beim Karnevalsverein sollten unerwaehnt bleiben, es sei denn, Sie wollen sich beispielsweise als Tierpfleger bewerben oder Sie wuessten, dass der Chef gerade für diese oder jene Sache ein besonderes Faible hat.
Staatsangehoerigkeit
Eine Angabe hierzu ist eigentlich nur dann noetig, wenn nicht eindeutig ersichtlich ist, dass Sie die deutsche Staatsangehoerigkeit haben, oder wenn Sie in der Tat auslaendischer Staatsbuerger sind.
Nicht eindeutig ersichtlich waere Ihre Staatsangehoerigkeit, wenn Sie, beispielsweise durch Ihre Eheschliessung einen auslaendischen oder sehr auslaendisch klingenden Namen haben. Dann ist ein Hinweis auf die Nationalitaet in Ihrem eigenen Interesse sinnvoll, Sie ersparen sich und dem Personalchef peinliche Fragen oder Mutmassungen.
Grundsaetzlich dient der Nachweis der Staatsangehoerigkeit lediglich der Klaerung der rechtlichen Verhaeltnisse, denn Auslaender sind anderen arbeitsrechtlichen Befindungen unterworfen als Inlaender.
Entsprechend sollten auslaendische Staatsangehoerige Auskunft darueber geben, wie lange Sie sich bereits in Deutschland befinden und vielleicht auch, ob der Ehepartner oder Verwandte die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen.
Gesundheitszustand/koerperliche Gebrechen
Angaben zu Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand waeren eigentlich nur dann sinnvoll, wenn Ihre Arbeit aussergewoehnliche koerperliche Belastungen mit sich bringt. In solchen Faellen werden Sie aber sowieso aufgefordert, sich einer gruendlichen betriebs- oder amtsaerztlichen Untersuchung zu unterziehen. Oder die Bewerbungsunterlagen erfordern schon gleich ein aerztliches Gutachten. Viele Betreibe haben einen eigenen Betriebsarzt, den jeder Betriebsangehoerige entweder in regelmaessigen Abstaenden oder nach der Einstellung aufsuchen muss.
Grundsaetzlich sind Sie Sicht verpflichtet, unaufgefordert Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Wer gesund ist, sollte das nicht besonders hervorheben. Hatten Sie schwere Krankheiten, die einen laengeren Krankenhaus- und/oder Kuraufenthalt noetig machten, wird sich die Erwaehnung nicht vermeiden lassen, sonst koennte eine Luecke im Lebenslauf entstehen.
Auch ueber koerperliche Gebrechen brauchen Sie im Lebenslauf grundsaetzlich keine Angaben zu machen, vor allem dann nicht, wenn sie Ihre Leistungsfaehigkeit in keiner Weise beeintraechtigen. Unter Umstaenden wuerden Sie sich durch eine vorzeitige Erwaehnung eine gute Chance verpatzen, denn wenn in Ihrem Lebenslauf beispielsweise steht, dass Sie durch einen schweren Autounfall entstellende Gesichtsnarben zurueckbehalten haben, dann mag das abschreckend wirken, und Sie werben vielleicht ueberhaupt nicht zu einem Gespraech gebeten. Wenn der Personalchef aber eine freundliche, ueberzeugende, beruflich qualifizierte Person kennenlernt, wird er diesem Kriterium kaum noch Beachtung schenken.
Auf Behinderungen, etwa wenn Sie Rollstuhlfahrer, gehoerlos oder blind sind, weisen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben hin, und nicht im Lebenslauf.
Oertliche Bindung
Ein Hinweis darauf, ob Sie ortsgebunden sind oder nicht ist nur sinnvoll, wenn die zukuenftige Stelle unter Umstaenden eine Versetzung an einen anderen Ort mit sich bringen koennte. Dann freilich ist der Hinweis auf die Ungebundenheit unbedingt von Vorteil und sollte gegeben werden.
Erworbene Titel
Bei der Nennung von Titeln sollte man sehr vorsichtig sein. Wer mit einer Vielzahl von erworbenen Titel protzt, macht sich - zumindest in unseren Breiten - eher laecherlich, als dass er Eindruck schindet.
Fast ausnahmslos erwaehnt werden Titel, die zugleich Namensbestandteil sind, wie zum Beispiel Adelspraedikate. Auch der erworbene Doktorgrad und der Professorentitel gelten als Bestandteil des Namens und werden erwaehnt.
Titel, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Taetigkeit erworben wurden - Direktor, Prokurist, Oberingenieur oder aehnliches - werden nicht bei der ersten Namensnennung erwaehnt, sondern im Bereich der Angaben zum Beruf. Da in verschiedenen Unternehmen solche Titel oft intern gehandhabt werden und dort ihre individuelle Bedeutung haben, ist es wichtig, im einzelnen zu erlaeutern, wie die mit dem Titel verbundene Funktion aussieht.
Referenzen
Referenzen sind Auskuenfte, die andere Personen, etwa Kollegen, ehemalige Kollegen oder Vorgesetzte ueber Ihre Person erteilen. Solche Auskuenfte kann natuerlich nur jemand geben, der Sie verhaeltnismaessig lange und gut kennt - vielleicht, weil er oder sie mit Ihnen zusammengearbeitet hat - und der zu diesen Auskuenften auch bereit ist.
Wird in der Stellenanzeige nicht ausdruecklich eine Referenz verlangt - schliesslich ist das etwas anderes als ein normales Zeugnis, das auszustellen Ihnen der letzte Arbeitgeber verpflichtet ist - sollten Sie sich nicht die Muehe machen, jemanden zu nennen, der gegebenenfalls die Referenz abgibt. Was nicht gefordert, aber geliefert wird, kann als "zuviel des Guten" negativ bewertet werden.
Sollte eine Referenz gefordert sein, gibt es grundsaetzlich zwei Moeglichkeiten: Sie bitten einen solchen Menschen Ihres Vertrauens um eine schriftliche Referenz, die Sie dann Ihren Bewerbungsunterlagen beifuegen, oder Sie fragen denjenigen oder diejenige, ob er oder sie grundsaetzlich bereit waere, Auskuenfte ueber Sie zu geben, und nennen dann in Ihrem Lebenslauf die entsprechende(n) Person(en) und wo und wie sie zu erreichen sind.
Selbstverstaendlich werden Sie nur solche Personen bitten, Auskuenfte ueber Sie zu erteilen, von denen Sie mit Sicherheit wissen oder zumindest annehmen koennen, dass sie ein positives Urteil ueber Sie abgeben werden. Das kann durchaus jemand sein, mit dem Sie privat wenig oder gar nichts zu tun haben, oder jemand, der in persoenlichen Dingen voellig anderer Ansicht ist als Sie, der aber zwischen Beruf und Privatleben zu unterscheiden vermag. In jedem Fall aber sollten Sie sich bei der Person rueckversichern, ob sie bereit ist, ueber Sie Auskunft zu geben. Jemand, der mit diesem Ansinnen ploetzlich von Seiten eines Dritten ueberrascht wird, kann merkwuerdig reagieren! Das ist verstaendlich, denn schliesslich hat, wer eine solche Auskunft gibt, eine gewisse Verantwortung.
Da der zukuenftige Arbeitgeber vor allem an Ihren beruflichen Qualitaeten interessiert ist, sollten Sie jemanden benennen, der vor allem hierzu etwas sagen kann; nennen Sie also nicht Tante Erna oder Onkel Kurt, wenn die ueber Ihre Arbeit nichts auszusagen wissen. Und machen Sie auch nicht den Fehler, jemanden zu benennen, der "ein paar Nummern zu gross" ist, der Sie vielleicht kaum kennt oder sich - wer weiss - vielleicht nur widerwillig erinnert. Nur, weil Sie mal mit einem "ganz hohen Tier" Tennis gespielt und sich vielleicht ganz nett mit ihm unterhalten haben, muss er sich nicht unbedingt nach zwei, drei Jahren an Sie erinnern! Kurz: Referenzen nur, wenn sie ausdruecklich gefordert sind, dann jedoch mit Sorgfalt und Bedacht ausgewaehlt.
Aber: obwohl in der Stellenanzeige der Firma nicht nach Referenzen gefragt wurde, kann es sein, dass man Sie beim Vorstellungsgespraech doch darum bittet.
Fruehestmoegliche Eintrittstermin
Natuerlich ist es für Ihren zukuenftigen Arbeitgeber von grossem Interesse zu wissen, wann Sie fruehestens Ihre Arbeit bei ihm aufnehmen koennten. Zum einen, weil er wissen will, ob Sie für die zu besetzende Position rechtzeitigzur Verfuegung stehen koennen - vielleicht muss die Stelle schnell besetzt werden, Sie haben aber eine lange Kuendigungsfrist und kommen deshalb nicht in Betracht -, zum anderen kann er aus dieser Angabe zu dieser Frage auch herauslesen, wie es augenblicklich um Sie gestellt ist. Denn wenn Sie "sofort verfuegbar" sind, dann darf er annehmen, dass Sie momentan arbeitslos sind, und dann wird er sich fragen, warum. Wurde Ihnen gekuendigt? Oder hat die Arbeitslosigkeit andere Gruende?
Ist in der Stellenanzeige nicht ausdruecklich nach dem fruehestmoeglichen Eintrittstermin gefragt, und wuerde Ihre freiwillige Angabedazu mehr ueber Sie verraten als Ihnen lieb ist, machen Sie in diesem Fall also keine Angaben. Ist freilich danach gefragt, bringt es nichts, einfach nicht darauf einzugehen. Die Formulierung "sofort verfuegbar" sollten Sie aber tunlichst vermeiden, es sei denn, es geht aus Ihren Unterlagen hervor, dass Sie bisher (erfolgreich) freiberuflich und selbstaendig taetig waren und deshalb sofort in ein festes Arbeitsverhaeltnis wechseln koennen.
Wenn Sie diesen Punkt geschickt umgehen, dann geben Sie als fruehestmoeglichen Eintrittstermin den 1. des nachfolgenden Quartals an. Fuegen Sie "eventuell auch frueher" hinzu, dann koennen Sie davon ausgehen, dass der Personalchef zwar vermutet, dass Sie augenblicklich stellenlos sind, vielleicht gibt er Ihnen auch die Chance, Ihre gegenwaertige Situation darzustellen und zu erlaeutern.
Gehaltsvorstellung
Oft wird schon in den Stellenangeboten nach den Gehaltsvorstellungen des Bewerbers gefragt. Das ist ein heikles Kapitel, das Sie besser für das persoenliche Gespraech aufsparen. Es ist durchaus ueblich, dass in den Bewerbungsschreiben die Frage nach den Gehaltswuenschen uebergangen wird. Kein Personalchef wird auf ein persoenliches Gespraech verzichten, nur wie Sie sich in diesem Punkt ausgeschwiegen haben, aber in jedem anderen seinen Vorstellungen entsprachen.
Ueberhaupt gehoert der Hinweis auf das angestrebte Gehalteher in das Bewerbungsschreiben als in den Lebenslauf. In jedem Fall ist es aber besser, Sie geben Auskunft darueber, was sie augenblicklich im Monat oder in Jahr verdienen. Rechnen Sie auch fixe Zulagen oder andere Verguenstigungen - Firmenwagen beispielsweise - hinzu. Der zukuenftige Arbeitgeber wird davon ausgehen, dass Sie sich nicht verschlechtern wollen.
Grundsaetzlich aber ist der "Gehaltspoker" eine Sache für das persoenliche Gespraech; verpatzen Sie sich keine Chance, indem Sie vorschnell eine vielleicht ueberhoehte Forderung stellen oder umgekehrt signalisieren, dass Sie auch mit einer finanziellen Einbusse zufrieden waeren, wenn Sie endlich wieder nur Arbeit bekommen. So ehrenhaft gerade dieser letzte Hinweis sein mag, er muss auf einen Personalchef nicht unbedingt einen positiven Eindruck machen.
Gruende für den angestrebten Wechsel
Folgende Gruende für einen angestrebten Wechsel sind einsichtig und werden im Allgemeinen wohlwollend zur Kenntnis genommen:
Das Unternehmen befindet sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage; die Moeglichkeiten des Arbeitnehmers sind dadurch eingeschraenkt. Ausserdem moechte man durch Eigeninitiative der wahrscheinlich ins Haus stehenden Kuendigung vorgreifen.Das Unternehmen kann dem Mitarbeiter zur Zeit keine angemessene Aufgabe zuweisen, die seinem Koennen, seiner Erfahrung und seinem Wissen entspricht.Das Unternehmen wird demnaechst den Standort wechseln. Aus persoenlichen Gruenden (Beruf des Ehegatten, Schulpflicht der Kinder oder aehnlichem) ist man aber ortsgebunden.Das Unternehmen ins zu klein oder so strukturiert, dass keine Entwicklungsmoeglichkeiten mehr gegeben sind.Soundsoviel Jahre Betriebszugehoerigkeit (vier bis fuenf sollten es schon sein)= erscheinen genug, eine neue Herausforderung waere reizvoll.
Natuerlich koennen diese Gruende auch zum Teil anders interpretiert werden, als man sie ausgelegt haben moechte. Wer beispielsweise angibt, das Unternehmen weise ihm keine angemessene Aufgabe zu, der muss das weiter begruenden, denn es koennte der Verdacht aufkommen, es mangele dem Betroffenen an Durchsetzungsvermoegen oder auch an der Faehigkeit, eine andere Aufgabe zur Zufriedenheit des Unternehmens zu erledigen.
Auch wer mangelnde Aufstiegschancen beklagt, muss deutlich machen, dass die Organisation des Betriebs oder Unternehmens diesen Aufstieg innerhalb des Betriebes verhindert und nicht etwa die Tatsache, dass das Unternehmen den Betroffenen (aus guten Gruenden) nicht mit groesserer Verantwortung betrauen kann oder will.
Ein Grund für den Wunsch nach einem Stellenwechsel, den man ebenfalls nur unter Vorbehalt angeben sollte, ist der zu geringe Verdienst. Die Frage ist naemlich, zahlt die Firma allgemein schlecht oder ist (oder fuehlt sich) nur der eine Mitarbeiter unterbezahlt?
Auch die vielleicht freimuetige und in bester Absicht gegebene Erklaerung, man habe mit dem staendig aufbrausenden Chef einfach nicht mehr zuammenarbeiten koennen oder Probleme mit einem bestimmten Kollegen gehabt, sollte man besser nicht schriftlich abgeben. Jemand, der Sie ueberhaupt nicht kennt kann nicht wissen, ob die Unvertraeglichkeit wirklich nur auf das Verhalten der anderen zurueckzufuehren war. Der Verdacht, dass Sie selbst moeglicherweise auch nicht gerade zu den umgaenglichen Zeitgenossen gehoeren, koennte aufkommen.
Wenn Sie wirklich aus diesem Grund die Stelle wechseln moechten, dann erwaehnen Sie es nicht schon im Lebenslauf oder Bewerbungsschreiben, warten Sie damit lieber bis zum persoenlichen Vorstellungsgespraech, und druecken Sie sich auch dann sehr vorsichtig und zurueckhaltend aus.
schliesslich ist es denkbar, dass man seine Stelle gar nicht ernsthaft wechseln will, man moechte nur den eigenen Marktwert testen. Wer das macht, weiss wohl selbst, dass er das auch nicht noch offen zugeben sollte! Das suchende Unternehmen - das ja immerhin Kosten und Zeit in die suche investieren muss - wird nicht nur veraergert reagieren, es koennte auch nachtragend sein. Wer weiss, ob man in ein oder zwei Jahren nicht wirklich ernsthaft auf der Suche ist?
Was nicht in den Lebenslauf gehoert
Neben den bisher erwaehnten zwingend notwendigen und den moeglichen Angaben gibt es eine Reihe von dingen, die nichts in Ihrem Lebenslauf zu suchen haben, zumindest nicht, wenn sie sich nicht gleich durch die freimuetige Erwaehnung solcher Punkte aus dem Rennen katapultieren wollen. Zu diesen Dingen gehoeren:
Sexuelle Vorlieben und andere LebensgewohnheitenGeburtsstatusBeruehmter NameHobbys und ausserberufliche InteressenVermoegenslage
Unter Umstaenden ist das eine oder andere eine voellig harmlose Sache und wird deshalb in bester Absicht berichtet, der Personalchef koennte daraus aber ganz andere Schluesse ziehen, als Sie mit der Erwaehnung dieser Punkte beabsichtigen.
Sexuelle Vorlieben und andere Lebensgewohnheiten
Zum Bereich der persoenlichen Daten, die in einem Lebenslauf nichts verloren haben, gehoert auch der Hinweis auf sexuelle Praeferenzen. Ob Sie beispielsweise homosexuell veranlagt sind oder nicht, geht ausser Ihnen niemanden etwas an.
Sie sind hierueber auch zu keiner Auskunft verpflichtet, sollten Sie im Vorstellungsgespraech danach gefragt werden, sie duerfen diese Frage rundweg mit einer Luege beantworten, denn sie ist absolut unzulaessig.
Auch Angaben ueber die Wohnverhaeltnisse, ob Sie allein in einer 7-Zimmer-Wohnung residieren, oder sich ein 1-Zimmer-Appartement mit einem Lebensgefaehrten oder -gefaehrtin teilen, in einer Wohngemeinschaft leben oder heute hier und morgen da bei Freunden Unterschluepfen, gehoeren weder in den Lebenslauf noch in das Bewerbungsschreiben.
Die Frage nach den Wohnverhaeltnissen kann im Vorstellungsgespraech unter /Umstaenden dann gerechtfertigt sein, wenn Sie Ihren Beruf auch zu Hause repraesentieren muessen - etwa, indem Sie Firmengaeste oder Klienten einer Firma bei sich zu Hause empfangen.
Geburtsstatus
Sie muessen - und sollten - auch keine Angaben darueber machen, ob Sie von ehelicher oder nichtehelicher Geburt sind. Bei der Frage nach der Erwaehnung der Eltern wurde ja bereits gesagt, dass es durchaus zulaessig ist, die Eltern unerwaehnt zu lassen. vor allem in Faellen, in denen der Vater unbekannt ist, kann man auch durch die Moeglichkeit, die Eltern ungenannt zu lassen, auch diese Tatsache geschickt umgehen.
Beruehmter Name
Sollten Sie zufaellig Traeger eines Namens sein, den Sie mit einer Beruehmtheit oder einer bedeutenden Persoenlichkeit gemein haben, so gehoert weder der stolze Hinweis, dass Sie mit dieser Persoenlichkeit um fuenf Ecken verwandt sind, in den Lebenslauf noch die bedauernde Feststellung, dass sie nicht mit ihr verwandt sind.
Wenn Sie Karajan heissen und es den Personalchef interessiert, ob sie mit dem Dirigenten verwandt sind, dann wird er Sie danach fragen.
Hobbys und ausserberufliche Interessen
Auch hier gilt, wenn es den Personalchef interessiert, wird er Sie danach fragen, von sich aus sollten Sie weder Ihre Hobbys noch Ihre sonstigen ausserberuflichen Interessen auflisten.
Die Welt ist voller unglaublicher Zufaelle. Stellen Sie sich vor, Sie bezeichnen sich als leidenschaftlichen Numismatiker, der besonders an den Muenzen eines bestimmten Landes oder einer bestimmten Epoche interessiert ist - vielleicht nur in der harmlosen Absicht, sich ein wenig interessanter zu machen - und stossen bei Ihrem Vorstellungsgespraech auf einen wirklichen und echten Kenner der Materie. Dann muessen Sie Farbe bekennen, und moeglicherweise ist dann das ganze vorher gewonnene Terrain wieder verloren, nur weil Sie zugeben muessen, hier aufgeschnitten zu haben.
Da immer die Gefahr besteht, dass man falsche Schluesse daraus zieht, wenn Sie Ihre Hobbys und Freizeitinteressen angeben, so sollten Sie hierzu keine Angaben machen, so stolz Sie vielleicht auch auf Ihr Hobby auch sein moegen. Zeigen Sie lieber anhandder anderen, wirklich gefragten Angaben, dass Sie flexibel und interessiert, aufgeschlossen und kreativ sind.
Vermoegenslage
Ihre Vermoegensverhaeltnisse - hierzu gehoert auch, ob Sie Hausbesitzer oder Besitzer einer Eigentumswohnung, eines Wohnmobils, einer Yacht oder sonst was sind - haben Sie in Ihrem Lebenslauf nicht darzulegen. Was und wieviel Sie auf der hohen Kante haben, geht den zukuenftigen Arbeitgeber genausowenig etwas an wie die Frage, ob Sie verschuldet sind.
Auch der Hinweis, dass Sie der Erbneffe des reichen Onkels aus Amerika sind, wird den Personalchef hoechstens amuesieren, Sie aber keineswegs weiter in den engeren Kreis der Bewerber katapultieren.
Im Vorstellungsgespraech ist die Frage nach den Vermoegensverhaeltnissen, das heisst richtiger nach eventuell vorhandenen Schulden, dann zulaessig, wenn man sich um einen Posten als leitender Angestellter bewirbt oder um eine Stelle mit besonderem Vertrauensbereich, beispielsweise las Kassiererin bei einer Bank oder als Wirtschaftspruefer.
Sonstiges
Es interessiert Ihren Personalchef sicherlich auch nicht, ob Sie Vegetarier, Nichtraucher, Antialkoholiker etc. sind, oder vielmehr, wenn es ihn interessiert, wird er Sie danach fragen - in Ihren Lebenslauf gehoert es jedenfalls nicht! Grundsaetzlich gilt: Ausser zu den im Kapitel "Was im Lebenslauf stehen muss" genannten sieben Punkten brauchen Sie sich nicht weiter zu aeussern. In Ihrem eigenen Interesse koennen Sie den einen oder anderen Punkt erwaehnen, der im Kapitel "Was im Lebenslauf stehen kann" aufgefuehrt wurde, alles andere lassen Sie besser aus Ihrem Lebenslauf heraus.
Die Tuecken der Selbstdarstellung
Wer sich um eine Stelle bewirbt, moechte sich oder vielmehr seine Arbeitskraft bestmoeglich "verkaufen". Sie werden also darum bemueht sein, sich so positiv wie moeglich zu praesentieren; das sollten Sie auch. Halten Sie sich dabei aber an die Fakten und Tatsachen, grobe Uebertreibungen fliegen meist auf, und dann haben Sie den Schaden.
"Bescheidenheit ist eine Zier" sagt das Sprichwort, und der Volksmund hat schlau hinzugefuegt "doch weiter kommt man ohne ihr". In der Tat, wer sich zu bescheiden und zurueckhalten praesentiert, erreicht damit heutzutage nicht unbedingt sein eigentlich angestrebtes Ziel. Wer etwas vorzuweisen hat, der soll es auch zeigen.
Heikel wird es erst, wenn Sie sich bereits so vorstellen, wie Sie irgendwann gern einmal sein moechten. Selbstueberschaetzung, gar wenn sie ins Masslose tendiert, kann sehr schlimme Folgen haben. Vielleicht gelingt es Ihnen, den Personalchef so gut zu blenden, dass es tatsaechlich zu einer Anstellung in einer bestimmten Firma kommt. Spaetestens waehrend der Probezeit wird der Schwindel aber auffliegen, man wird merken, dass Sie Ihrer Selbstdarstellung in keiner Weise gerecht werden, und sich von Ihnen trennen.
Natuerlich geht es bei der Selbstdarstellung nicht nur um die eigene Einschaetzung der Faehigkeiten, Leistungen und Moeglichkeiten, die man hat. Es gibt manchmal auch gewisse "dunkle Punkte", die man lieber verschweigen wuerde. Tut man das, ergeben sich moeglicherweise Luecken im Lebenslauf. Darueber mehr nun im folgenden Kapitel.
Luecken im Lebenslauf
Kaum ein Leben verlaeuft absolut glatt und ohne Komplikationen. Dunkle Punkte im privaten Bereich, die sich auf das berufliche Fortkommen auswirken oder ausgewirkt haben, kommen haeufiger vor, als man zunaechst annehmen moechte, beispielsweise bei der grossen Zahl von Verkehrsunfaellen, bei denen viele so schwer verletzt werden, dass ein laengerer Krankenhausaufenthalt unumgaenglich ist.
Wenn es aufgrund eines solchen Ereignisses zu einem Karriereknick gekommen ist, dann erhebt sich die Frage, wann, wo und wie erklaert man dies im Lebenslauf.
Darueber hinaus gibt es noch andere Schwachstellen in einem Lebenslauf, ueber die man noch viel weniger Auskunft geben moechte, beispielsweise ein laengerer Fuehrerscheinentzug, Haftstrafen oder Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken oder aehnliches.
Am liebsten moechte man sich ueber solche Dinge vollkommen ausschweigen, und oft genug ist das Schweigen darueber ein Akt der Notwehr, denn die Erfahrung zeigt leider, dass man Menschen mit solch "dunklen Flecken" in der Biographie weniger gern eine Chance einraeumt als den "unbefleckten".
Ueber eines muss man sich im Klaren sein: jeder laengere Zeitraum, ueber den im Lebenslauf keine Angaben gemacht werden, jede Luecke also, macht den Personalchef stutzig. Unter Umstaenden sortiert er Ihre Bewerbung gleich aus, und Sie sind aus dem Rennen.
Es waere also verkehrt, sich einfach auszuschweigen, auch wenn Sie eine trickreiche Aufteilung des Lebenslaufes waehlen, die diese Luecke nicht auf den ersten Blick erkennbar macht. Haben Sie also Ausfallzeiten, geben Sie es unumwunden zu, und fuegen Sie, soweit moeglich, knappe Erlaeuterungen hinzu.
Arbeitslosigkeit
Waren Sie arbeitslos, dann geben Sie die Dauer der Arbeitslosigkeit an; sind Sie arbeitslos, dann vermerken Sie, seit wann. Sind Sie unverschuldet arbeitslos geworden, beispielsweise wegen Schliessung des Betriebes, wegen Konkurs oder auch wegen eines Unfalles oder aehnlichem, erwaehnen Sie das unbedingt.
Obgleich Arbeitslosigkeit aus den genannten Gruenden keine Schande ist und eigentlich jeden treffen kann, sind mit den Begriffen Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit doch viele Vorurteile und negative Vorstellungen verknuepft. Es ist deshalb durchaus legitim, die Zeiten der Beschaeftigunglosigkeit etwas bemaentelnd darzustellen, etwa in dem man schreibt: Von ... bis ... war ich auf der Suche nach einem neuen Betaetigungsfeld (einem neuen Aufgabenbereich, einem neuen Wirkungskreis). Oder: Seit dem ... bin ich auf der Suche nach einem neuen Betaetigungsfeld.
Haben Sie waehrend der Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit nicht nur Ausschau nach einer neuen Stelle gehalten, sondern sich weitergebildet oder umschulen lassen, dann ist das in jedem Fall zu erwaehnen, es kann Ihnen nur Pluspunkte einbringen, auch dann, wenn die Umschulung oder Weiterbildung bisher noch keinen Erfolg gezeigt hat. Es macht auf jeden Fall deutlich, dass es Ihnen nicht an Initiative mangelt und Sie groesstes Interesse daran haben, "am Ball zu bleiben". Die Formulierung dieser Tatsache koennte dann eventuell so aussehen: Seit dem ... intensive Weiterbildung in DV und Suche nach einem neuen Aufgabenbereich.
Auch wenn Sie waehrend der Arbeitslosigkeit gejobbt haben, sollten Sie das erwaehnen. Zeiten, in denen man jobbt - meist an einer Stelle, die mit dem erlernten Beruf wenig oder gar nichts zu tun hat - werten den Lebenslauf nicht gerade auf, und je laenger die Zeit des Jobbens anhaelt, desto nachteiliger wirkt es sich aus, immerhin aber koennen Sie so deutlich machen, dass Sie die Haende nicht einfach in den Schoss gelegt haben.
In jedem Fall ist es besser, in Zeiten der Beschaeftigungslosigkeit der Weiterbildung nachzugehen. Zusaetzliches Jobben ist dann um so vorteilhafter.
Eine Luecke, die durch laengere unverschuldete Arbeitslosigkeit entstanden ist, erweist sich meist erst dann als problematisch, wenn es nachweislich eine Zeit des resignierenden Abwartens gewesen ist, in der man Daumen drehend darauf gewartet hat, dass einem das Arbeitsamt eine neue Stelle zuweist.
Ebenfalls problematisch kann eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit sein.
Hier muss man wiederum unterscheiden zwischen einer fristlosen Kuendigung von Seitens des Arbeitgebers, weil man sich irgendeine Unregelmaessigkeit hat zuschulden kommen lassen, und der eigenen Kuendigung, die man eingereicht hat, ohne bereits eine neue Stelle zu haben.
Die fristlose Kuendigung ist sicherlich am schwierigsten zu erklaeren; das persoenliche Vorstellungsgespraech ist dazu besser geeignet als der Lebenslauf. Sollten Sie sich dennoch entscheiden, im Lebenslauf eine Erklaerung dazu abzugeben, dann empfiehlt es sich, die ausformulierte Form des Lebenslaufes zu waehlen. Wichtig ist, dass Sie so knapp und klar wie moeglich, vor allem aber sachlich argumentieren.
Haben Sie von sich aus gekuendigt, ohne eine neue Stelle zu haben, dann wahrscheinlich deshalb, weil Sie mit Ihrem alten Arbeitgeber unter keinen Umstaenden mehr zusammenarbeiten wollten. Dahinter stecken in den allermeisten Faellen persoenliche Gruende (absolut unertraegliches Betriebsklima, ein wirklich unausstehlicher Vorgesetzter und was es der Gruende mehr gibt). Geben Sie - wenn ueberhaupt - lediglich an, dass es sich um "persoenliche Gruende" gehandelt hat, ohne sich im einzelnen ueber diese Gruende auszulassen. (Siehe auch den Abschnitt "Gruende für den angestrebten Wechsel" im Kapitel "Was im Lebenslauf stehen kann" und im Abschnitt "Gruende für den Stellenwechsel" im Kapitel "Was vor allem Frauen beachten sollten".)
Tod von nahen Angehoerigen
Auch wie Sie mit persoenlichen Schicksalsschlaegen fertig geworden sind, ist für den zukuenftigen Chef nicht ganz unerheblich. Dass der Tod des Ehepartners oder eines Kindes eine schwere Pruefung sein kann, die einen Menschen sogar zeitweilig aus der Bahn zu werfen vermag, wird kein einigermassen normal veranlagter Personalchef in Abrede stellen. Selbst schon eine Trennung vom Partner oder eine Scheidung koennen bekanntlich schwerwiegende persoenliche Folgen haben.
Die Frage ist dann, wie lange hat es gedauert, bis derjenige sich wieder gefangen hat, und wie tief hat er sich in die Krise hineinziehen lassen? War er nur eine gewisse Zeit arbeitsunfaehig, oder wurde aus der Arbeitsunfaehigkeit, die vielleicht eine Kuendigung zur Folge hatte, eine allgemeine Krise, vielleicht mit Alkoholproblemen, die wiederum eine Entziehungskur erforderlich machten?
Wenn es zu einer solchen Kettenreaktion gekommen ist, muessen Sie natuerlich nicht alle Punkte dieser Entwicklung aufzaehlen - im Gegenteil, eine allzu detailgetreue Aufzaehlungkann aussehen, als wollten Sie auf die Traenendruesen druecken. Also Vorsicht, hier muss man sehr genau abwaegen. Halten Sie Ihre Ausfuehrungen in jedem Fall sehr knapp und sachlich!
Unfall oder Krankheit
Sollten Sie persoenlich Opfer eines schweren Unfalles oder einer Krankheit geworden sein, die Zeit der Rekonvaleszenz aber zur Weiterbildung genutzt haben, so sollten Sie das in jedem Fall erwaehnen. Man wird Ihnen - vielleicht trotz noch immer geminderter koerperlicher Leistungsfaehigkeit - eher eine Chance einraeumen als einem Bewerber, der sich seinem Schicksal voellig ergeben hat und nun untaetig abwartet, wie sich die Dinge weiter entwickeln werden.
Haftstrafen
Ein ganz besonders heikles Thema sind Vorstrafen, Untersuchungs- und Gefaengnishaft. Zunaechst kommt es darauf an, wie lange die Angelegenheit zurueckliegt. Wer heute knapp ueber 50 ist und als Jugendlicher zwei Jahre in einer Besserungsanstalt verbracht hat, sich seither aber nichts zuschulden kommen liess, steht natuerlich ganz anders da als jemand, der gerade erst eine mehrjaehrige Haftstrafe abgesessen hat.
Auch macht es einen nicht unerheblichen Unterschied, ob man "einschlaegig" vorbestraft ist, etwa, weil man als Geldbote mit dem Geld, das einem anvertraut war, durchgebrannt ist, oder ob man wegen einer voellig anderen Sache, etwa eines Verkehrsdeliktes verurteilt wurde. Wer eine einschlaegige Vorstrafe bei einer Bewerbung verschweigt, gar im Personalfragebogen wahrheitswidrige Angaben macht, kann, wenn die Sache herauskommt, fristlos entlassen werden. Verkehrsdelikte, selbst wenn sie zu Haftstrafen fuehrten, werden im Allgemeinen als verhaeltnismaessig harmlos eingestuft. Besonders gut ist es natuerlich, wenn Sie deutlich machen koennen, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und wahrheitsgemaess etwa folgendes angeben koennen: Am ... Verurteilung zu einer Gefaengnisstrafe von 6 Monaten und Fuehrerscheinentzug fuer ein Jahr wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolge. Ich erhielt den Fuehrerschein am ... zurueck und fahre seit diesem Zeitpunkt unfallfrei.
In den meisten Faellen ist die Fluch nach vorne, also das unumwundene Zugeben von verbuessten Haftstrafen wohl die beste Loesung. Auch unter den Personalchef soll es solche geben, die einsehen, dass ein Mensch, der seine Strafe verbuesst hat, nicht noch durch die Benachteiligungen im Berufsleben weiterhin für etwas buesst, was bereits abgegolten ist.
Die aeussere Aufmachung der Bewerbung
"Wie Du kommst gegangen, so wirst Du auch empfangen" sagt ein altes Sprichwort. Und das laesst sich nicht nur auf einen Menschen, sondern auch auf einen schriftlichen Lebenslauf anwenden. Einen schmuddeligen, lieblos hingefetzter, eselsohriger Entwurf laesst den Schluss zu, dass es auch sein Verfasser mit der Reinlichkeit und Sorgfalt nicht so genau nimmt, und verspricht seinem Schoepfer wohl dementsprechend wenig Erfolgsaussichten.
Aber auch ein in jeder Beziehung aus dem Rahmen fallendes Exemplar - etwa in der Art einer sich plastisch entfaltenden Grusskarte mit Musik - duerfte den durchschnittlichen Personalchef nicht gerade vom Schreibtischsessel reissen. Er wird einen solchen Versuch moeglicherweise als albernen Firlefanz betrachten und schlimmstenfalls mutmassen, en mangele dem Bewerber an der noetigen Reife. Das ist kein gute Einstiegsmoeglichkeit - es sei denn, Sie bewerben sich um einen Posten, bei dem gerade diese Art der Kreativitaet gefordert ist, beispielsweise als Ideenlieferant bei einem Scherzartikelhersteller. Im folgenden geht es aber um den Normalfall.
Das Papier
Der Lebenslauf, ob mit der Hand oder PC geschrieben, gehoert auf ein weisses, glattes, nicht zu duennes Papier vom Format DIN A4, auf einen Bogen normales Schreibmaschinen/PC-Papier also. Meist wird das ein 80- Gramm-Papier sein. Ob das Papier ganz weiss oder leicht gelblich ist, spielt keine Rolle.
In keinem Fall geeignet ist handgeschoepftes Buetten. Und graues Umweltpapier mit aufgedruckten Raendern und schnoerkeligen Verzierungen sollte man ebenso meiden wie knallrotes, quittegelbes oder sonstwie gefaerbtes Papier. Auch Papiere mit zarter Duftnote koennen ihren Zweck nur verfehlen. Liniertes oder kariertes Papier - gar noch aus einem grossformatigen Schulheft gerissen - ist ebenfalls denkbar ungeeignet.
als unter Umstaenden akzeptabel erscheint hoechstens noch reines Umweltpapier ohne Aufdruck. Hier gilt, was schon vorher erwaehnt wurde - es kommt auf die Branche an, bei der man sich bewirbt; strebt man einen Posten in einer Umweltorganisation an, koennte reines, unbedrucktes Recyclingpapier sogar von Vorteil sein.
Die Aufteilung
Das Blatt soll optisch ansprechend gegliedert sein. (Eventuell gibt es zwei Blaetter, doch bitte auf keinen Fall mehr.) Das heisst, man laesst rundum einen angemessenen Rand.
Wie gross der obere und untere Rand sind, haengt von der Textmenge ab, keinesfalls aber sollten sie weniger als zwei Zentimeter betragen, und schon gar nicht sollte der obere Rand gegenueber dem unteren voellig unproportional sein. Es sieht haesslich aus, wenn man oben fuenf oder sechs Zentimeter Raum laesst, und unter die Unterschrift in die letzte Ecke quetschen muss. Der umgekehrte Fall kann vorkommen, der obere Rand kann kein, der untere dagegen relativ gross sein, besonders bei der Beschriftung des zweiten Blattes.
Ebenfalls unschoen ist es, wenn man für nur zwei oder drei Zeilen ein neues Blatt beginnt. Weniger als sechs oder sieben Zeilen sollten auf einem zweiten Blatt nicht stehen. Es lohnt sich in jedem Fall, erst einen Entwurf zu machen, um zu sehen, wie gross die Textmenge ist und wie man sie am besten in optisch ansprechender Art auf ein oder zwei Bogen verteilt.
Braucht man einen zweiten Bogen, hat aber nur noch wenig Text, beginnt man trotzdem oben auf der Seite in gleicher Hoehe wie auf dem ersten Blatt - und zwar mit der Seitenzahl, die man in Gedankenstriche oder Klammern in die Zeilenmitte setzt. Darunter schreibt man dann seinen restlichen Text. Der Text der zweiten Seite, auch wenn er recht kurz ist, gehoert niemals in die Mitte des Blattes.
Um darauf hinzuweisen, dass der Lebenslauf mit der ersten Seite nicht abgeschlossen ist, setzt man auf die erste Seite in der rechten unteren Eckeebenfalls eine - 2 -, man macht damit deutlich, dass eine weitere Seite folgt.
Der linke Rand sollte mindestens 2.5, hoechstens aber vier, am besten drei Zentimeter betragen; der rechte Rand sollte mindestens 1.5 Zentimeter breit sein. Zu schmale Seitenraender machen einen ebenso unguenstigen Eindruck wie allzu breite - der zukuenftige Arbeitgeber moechte sich ja weder mit einem Knicker noch mit einem Verschwender belasten.
Gehen Sie sicher, dass die Anfaenge der einzelnen Spalten alle genau untereinander stehen und nicht alles wie Kraut und Rueben durcheinanderpurzelt. Achten Sie auch darauf, dass beim tabellarischen Lebenslauf die Spalten nicht zu schmal werden - mehr als drei Spalten werden ohnehin nicht in Frage kommen -, Sie sind sonst gezwungen, allzuviele unschoene Trennungen zu machen. Zu allem Ueberfluss auch eine zusaetzliche Fehlerquelle.
Das Lichtbild
Zu den ueblichen Bewerbungsunterlagen gehoert auch ein Lichtbild. Sie koennen dieses Bild, das die Masse eines ueblichen Passbildes haben soll, in die obere rechte Ecke Ihres Lebenslaufes kleben. Merken Sie den Raum dafür vor, aber kleben Sie das Bild aber erst ein, wenn der Lebenslauf fertig geschrieben und abgetippt, gruendlich durchgelesen und absolut fehlerfrei ist.
Der Gesamteindruck
Ihr Lebenslauf ist eines der wichtigsten Dokumente unter Ihren Bewerbungsunterlagen, ihn wird der Personalchef als erstes Zur Hand nehmen. Um so wichtiger ist es, dass dieses Papier einen guten Eindruck macht, nicht nur durch seine optisch ansprechende Gestaltung, soweit sie die graphische Aufteilung betrifft.
Jeder Lebenslauf sollte ein Original sein. Auch wenn es laestig ist, seinen Lebenslauf für jede Bewerbung neu zu tippen oder handschriftlich zu verfassen, sollten Sie sich die Muehe machen. Schicken Sie niemals einen Kohlepapierdurchschlag, gar vielleicht noch auf extra duennem Durchschlagpapier!
Eine moegliche Ausnahme bilden auf einem Computer geschriebene, von einem hochwertigen Drucker ausgedruckten Lebenslaeufe. Ehe sie aber eine schlechte Nadeldruckerkopie versenden, sollten Sie lieber eine computergeschriebene Originalversion verwenden. In Anbetracht der Tatsache, dass viele Menschen gezwungen sind, sehr viele Bewerbungen zu verschicken, hat man in Allgemeinen auch gegen Fotokopien von computergeschriebenen Lebenslaeufen nichts einzuwenden.
In keinem Fall akzeptiert werden jedoch Fotokopien von handgeschriebenen Lebenslaeufen, denn ein Graphologe kann mit einer Fotokopie wenig bis gar nichts anfangen.
Vermeiden Sie "sichtbare Korrekturen"!
In keinem Fall nachsehen wird man einem Bewerber ein unsauberes Dokument, auf dem vielleicht schwarze Fingerabdruecke von ungewaschenen Haenden zu sehen sind, Kaffeeflecken oder aehnliches.
Ehe Sie den handschriftlichen Lebenslauf zu Papier bringen, pruefen Sie das Schreibgeraet. Ein schmierender Kugelschreiber oder einer, dessen Mine fast leer ist, ruft den denkbar schlechtesten Eindruck hervor. Haben Sie sich verschrieben, muessen Sie auf einem neuen Blatt von vorne beginnen. Durchstreichungen, Nachbesserungen oder Radierstellen fallen sofort unangenehm auf.
Lassen Sie den fertig geschriebenen oder getippten Lebenslauf von einem anderen auf moegliche Fehler durchlesen. Es ist ein bekanntes Phaenomen, dass man seine eigenen Schreib- oder Tippfehler nicht sieht, weil man den Text zu genau kennt und deshalb zu fluechtig liest.
Verschicken Sie Ihre Unterlagen in einem DIN C4-Umschlag, das heisst, knicken oder falten Sie weder den Lebenslauf noch sonst eines der beigefuegten Dokumente. Es empfiehlt sich, den Lebenslauf in eine Plastikhuelle zu legen.
Der tabellarische Lebenslauf
Der tabellarische Lebenslauf ist heute die allgemein bevorzugte Form des Lebenslaufes, denn sie erlaubt es, den persoenlichen Werdegang uebersichtlich, klar und in einpraegsamen Stichworten darzustellen. Im tabellarischen Lebenslauf verzichtet man auf vollstaendige Saetze.
Die Form der tabellarischen Darstellung ist nicht vorgeschrieben, wichtig ist allein die Uebersichtlichkeit und Klarheit.
Für welche Form Sie sich entscheiden, haengt vor allem davon ab, ob Sie den zeitlichen Ablauf (das wird meist sehr junge Bewerber betreffen) oder der persoenlichen und beruflichen Entwicklung, also dem sachlichen Ablauf mehr Gewicht geben wollen. Als Drittes bietet sich die sachlich- zeitliche Mischform an.
Haben Sie sich für eine Form entschieden, bleiben Sie dabei. Es entsteht sonst leicht der Eindruck, der Verfasser habe keinen Sinn für Systematik, Logik und Ordnung. Auch wenn dies stimmen mag, man muss es nicht zeigen.
Die zeitliche Gliederung
Das menschliche Leben verlaeuft nun mal von der Geburt bis zum Tode in einer zeitlichen Abfolge. Sie brauchen diesen Ablauf nur in der Gliederung nachzuvollziehen, und schon ist der reich chronologisch geordnete Lebenslauf aufgebaut, im Allgemeinen als reiner Zweispalter, links die Daten, rechts die dazugehoerigen Fakten.
Die simpelste Form der Gliederung laesst meist Uebersichtlichkeit vermissen, weil sich die sachlichen Bereiche, beispielsweise Berufspraxis und Fortbildung zeitlich ueberschneiden koennen und dann in der Aufzaehlung miteinander vermischt sind.
Die ganz strenge zeitliche Gliederung bietet sich also nur für ausgesprochen "gradlinige" Lebenslaeufe oder sehr junge Bewerber an, die nur wenige Daten zu erwaehnen haben. Gerade solche Bewerber sollten aber ueberlegen, ob es sich nicht besser macht, einen wenige Zeilen langen, voll ausgeschriebenen Lebenslauf zu formulieren. Sie haben schliesslich am wenigsten vorzuweisen und koennen auf diese Art immerhin zeigen, dass sie sich gut und korrekt ausdruecken koennen.
Die sachliche Gliederung
In einem sachlich gegliederten Lebenslauf laesst sich besser darstellen, welche wichtigen Lebensabschnitte man hinter sich hat, vor allem laesst sich die fachliche Qualifikation und das Interesse an der Weiterbildung besonders klar herausstellen. Diese Form des tabellarischen Lebenslaufes ist also vor allem für Bewerber mit einer laengeren Berufstaetigkeit und vielen Berufsstationen geeignet, die es gilt, uebersichtlich darzulegen.
Wiederum besteht die Gliederung aus zwei Spalten, einer linken schmalen, in der die Gliederungspunkte erwaehnt sind (zum Beispiel Name, Geburtsort ...), und der breiteren rechten Spalte, in der dann die Daten und - in kurzen Stichworten - die Fakten aufgefuehrt werden.
Selbstverstaendlich sollten Sie nur solche Gliederungspunkte auffuehren, zu denen Sie auch wirklich eine Aussage zu machen haben. Schreiben Sie also keinesfalls: Berufsfortbildung: bisher keine Besondere Kenntnisse: keine oder aehnliches. Gliederungspunkte, zu denen Sie keine positive Ausfuehrung machen koennen, bleiben unerwaehnt.
Die Form der rein sachlichen Gliederung eignet sich zwar für etwas laenger Lebenslaeufe, ist aber insgesamt weniger uebersichtlich als die dreispaltige zeitlich-sachliche Gliederung, der besonders bei umfangreichen Lebenslaeufen unbedingt der Vorzug zu geben ist.
Die sachlich-zeitliche Gliederung
Sie bietet die groesste Uebersichtlichkeit, denn die Seite wird in drei senkrechte Spalten gegliedert: in der ersten spalte wird die Sache benannt, ueber die sich in der dritten Spalteder erlaeuternde Text in Stichworten befindet, in der Mitte stehen die zugehoerigen Daten.
Zusaetzliche Uebersichtlichkeit gewinnt man dadurch, dass man die einzelnen Bereiche waagerecht gruppiert, also persoenliche Daten, Ausbildungsdaten, Daten zur Berufspraxis jeweils als solche in Form einer Ueberschrift benennt und von der naechsten Gruppe entweder durch eine Leerzeile abtrennt oder durch Unterstreichung der Ueberschriften abhebt.
Die PC-Variante
Im Zeitalter der Personalcomputer liegt es natuerlich auf der Hand, dass man statt zur Schreibmaschine zur Tastatur des PC greift und seinen Lebenslauf mit den Moeglichkeiten, die diese Geraete bieten, ein wenig gestaltet.
Voraussetzung ist allerdings, dass man selbst einen hochwertigen Drucker besitzt oder Zugang zu einem solchen hat.
Man kann dann ein wenig mit Schriften und Schriftgraden spielen, vielleicht Kaesten einbauen oder den ganzen - selbstverstaendlich in Stichpunkten gehaltenen - Lebenslauf in Form eines Programmdiagrammes ausdrucken.
Aber Vorsicht: Lassen Sie sich von den Moeglichkeiten Ihres Computers nicht in solche Euphorie versetzen, dass Sie das Wesentliche aus den Augen verlieren. Im Mittelpunkt muss Ihr Lebenslauf stehen. Sicher freut es den einen oder anderen Personalchef zu sehen, dass Sie Ihren PC im Griff haben, viel lieber moechte er wissen, welche Ausbildung Sie gemacht und welche Berufserfahrung Sie haben.
Die Schreibform der Daten
Korrekterweise muesste man die im Lebenslauf genannten Daten voll ausschreiben; Tag, Monat, Jahr. Für diese Schreibform (01.01.19xx - 31.12.200x) ist, zumal bei dreispaltiger Aufteilung, einfach kein Platz.
Haeufig wird deswegen die knappste Form gewaehlt, die alleinige Nennung der Jahreszahlen. Dagegen ist grundsaetzlich nichts einzuwenden, es entspricht der allgemein gaengigen Praxis.
Aber: mit dieser Form der Schreibung laesst sich hervorragend schummeln, und ein Personalchef weiss das. Hinter der Information: 1984 - 1989 Filialleiter der Firma A 1990 - heute Geschaeftsfuehrer der Firma B koennte sich in der Realitaet die Tatsache verbergen, dass der Bewerber die Stelle bei der Firma A lediglich bis zum April 1989 innehatte, und die neue Stelle bei der Firma B im Januar oder gar im Oktober 1990 antrat.
Aus den beigefuegten Zeugnissen wuerde sich dieser Sachverhalt klaeren - und auf den Bewerber ein unguenstiges Licht werfen, weil er lange Zeitraeume der Nichtbeschaeftigung geschickt zu verschweigen versuchte. Sollte es einem Bewerber gelingen, mit Hilfe solcher Tricks bis zu einem Vertragsabschluss zu kommen und fliegt die Manipulation erst dann auf, ist eine Kuendigung wegen arglistiger Taeuschung nicht ausgeschlossen.
Einen Ausweg bietet eine andere Form der Datumsschreibung, naemlich die Angabe des Monates in Zahlform, der die beiden letzten Ziffern der Jahreszahl - durch einen Schraegstrich abgetrennt - hinzugefuegt werden: 1/88; 12/89.
Hier kann es keine Missverstaendnisse geben, denn dass Sie sich auf eine Jahreszahl im vergangenen oder kommenden Jahrhundert beziehen, ist ziemlich ausgeschlossen. Und ob Sie eine Stelle vom 1. oder erst 15. eines Monats innehatten, ist so erheblich auch wider nicht.
Wenn der Platz dafür ausreicht, koennen Sie auch die etwas erweiterte Form 1/1988 - 12/1990 waehlen.
Für welche Form der Datenschreibung Sie sich entscheiden, bleibt letztlich Ihrem persoenlichen Geschmack ueberlassen, die einmal gewaehlte Form muessen Sie aber durch den ganzen Lebenslauf hindurch beibehalten.
Genauigkeit der Angaben
Noch ein weiterer Punkt kann hier anhand des oben genannten Beispiels erlaeutert werden. Der Bewerber gab an, von 1984 bis 1989, also volle sechs Jahre lang bei der Firma A angestellt gewesen zu sein, und zwar als Filialleiter. War er aber wirklich waehrend des gesamten Zeitraumes in dieser Position bei der Firma beschaeftigt, oder hatte er die Stelle als Filialleiter nur die letzten sechs Monate inne und war davor nur Stellvertreter?
Wer also eine laengere Zeit bei ein und demselben Arbeitgeber beschaeftigt war, kann seine Angaben so formulieren:
1/84 - 12/89 Firma A. Davon zunaechst 2 Jahre
als ..., Befoerderung zum ...,
seit ... taetig als ....
Laenge des Lebenslaufes
Nicht wenige Bewerber unterliegen der leider voellig falschen Annahme, ein besonders umfangreicher Lebenslauf mache Eindruck. Statt sich kurz zu fassen, versuchen Sie Raum zu schinden und legen schliesslich ein Pamphlet vor vier, fuenf oder noch mehr Seiten vor.
Der vielleicht mit 50 der gar 100 Bewerbungen - allein für eine Stelle - konfrontierte Personalchef wird für ein solches Mammutwerk beiseite legen, moeglicherweise mit der Bemerkung "Schwafelei".
Kurz, praegnant, aber aussagekraeftig - so soll der Lebenslauf sein. Eine, hoechstens zwei DIN-A4-Seiten sollte er umfassen. Lassen Sie lieber Ausfuehrungen, die von zweitrangigem Interesse sind weg, ehe Sie ein zweites Blatt anfangen.
Wer bereits einen laengeren Berufsweg mit vielen Stationen hinter sich hat, koennte hier freilich in Platznot geraten. Für diesen Fall empfiehlt es sich, den Lebenslauf durch einen extra zu formulierenden "beruflichen Werdegang" zu ergaenzen, der dann die Angaben ueber die Berufsausbildung und die berufliche Praxis enthaelt. Man reicht also einen sehr knapp gehaltenen Lebenslauf ein und fuegt ihm einen Bericht ueber die berufliche Entwicklung bei. Im Lebenslauf selbst weist man darauf hin, dass ein gesondertes Paper abgefasst und beigefuegt ist.
Beruflicher Werdegang als gesonderte Darstellung
Auch für die Darstellung des beruflichen Werdegangs eignet sich die tabellarische Form, wobei man wiederum zwischen der rein zeitlichen Gliederung, der sachlich (fachlichen) Gliederung oder einer Mischform waehlen kann. Es kommt darauf an, ob Sie Ihre Stellen und Taetigkeiten haeufig gewechselt haben - dann bietet sich die zeitliche Gliederung und - oder ob die Wechsel eher im fachlichen Bereich lagen, dann duerfte die sachliche Gliederung sinnvoller sein.
Vor allem auch, wenn ein handschriftlicher Lebenslauf gefordert ist, erweist sich die Aufteilung im Lebenslauf und beruflichen Werdegang als ganz nuetzlich. Sie koennen den handschriftlich zu formulierenden Teil kurz halten und sichergehen, dass man ueber den wichtigsten Bereich Ihrer Karriere dennoch klar und vor allen Dingen lesbar informiert wird, denn den beruflichen Werdegang sollten Sie immer mit der Maschine (Computer) schreiben.
Der ausformulierte Lebenslauf
Der in ganzen, grammatikalisch vollstaendigen Saetzen und in Form eines kurzen Aufsatzes ausformulierte Lebenslauf wird heute immer seltener eingereicht und auch immer seltener erwartet. Dennoch ist er die meistgewaehlte Form, wenn ausdruecklich ein handgeschriebener Lebenslauf gefordert wird.
Der ausformulierte Lebenslauf muss jedoch keineswegsmit der Hand geschrieben sein. Sofern die handschriftliche Fassung nicht verlangt ist, sollten man auch den ausformulierten Lebenslauf mit dem Computer schreiben.
Der ausformulierte Lebenslauf muss, ebenso wie der tabellarische alle wesentliche Punkte enthalten, die im Kapitel "Was unbedingt in den Lebenslauf gehoert" aufgelistet wurden. Dabei sollte man sich strikt auf das Wesentliche beschraenken und sich an Tatsachen halten. Obgleich eine weniger strenge Gliederung erforderlich ist, sollte man die dinge unbedingt in einen logischen Zusammenhang stellen - machen Sie Absaetze - und nicht hinschreiben, was einem gerade so in den Sinn kommt.
Die Saetze sollen klar, einfach, schlicht und moeglichst kurz sein. Fehler in der Rechtschreibung, in der Zeichensetzung oder der Grammatik sind keine Empfehlung für Sie! Wenn Sie sich nicht sicher sind, schlagen Sie im Duden nach. Vermeiden Sie Fremdwoerter, um so mehr, wenn Sie nicht genau wissen, was sie bedeuten und wie sie geschrieben werden.
Gruende für die Wahl eines ausformulierten Lebenslaufes
Wenn man die Wahl hat zwischen einem tabellarischen und einem ausformulierten Lebenslauf, dann wird man im Allgemeinen die tabellarische Form vorziehen. Es kann allerdings sehr gute Gruende für die Wahl eines ausformulierten Lebenslaufes geben:
Der Bewerber ist Berufsanfaenger oder sucht einen Lehr- oder Ausbildungsplatz. Dann hat er oder sie noch wenig ueber sich zu sagen, dass ein tabellarischen Lebenslauf einfach zu duerftig ausfiele.
Im Lebenslauf des Bewerbers oder der Bewerberin gibt es "dunkle Punkte", die einer - wenn auch knappen - Erlaeuterung beduerfen. In diesen Faellen ist ein ausfuehrlicher Lebenslauf von Vorteil, man kann die Zusammenhaenge in ganzen Saetzen einfach besser erklaeren als in Stichpunkten.
Man wird der ausformulierten Form des Lebenslaufes auch dann den Vorzug geben, wenn ein handschriftlicher Lebenslauf gefordert ist und man sich für die Trennung von Lebenslauf und beruflichem Werdegang entschieden hat.
Die Ausgestaltung des Lebenslaufes
"Aufsatzform" bedeutet nicht, dass man sich in epischer Breite ueber alle Details seines bisherigen Lebens auslaesst. Im Gegenteil: Betrachten wir uns den klassischen Anfang eines ausformulierten Lebenslaufes. Da heisst es meist:
Am (genaues Kalenderdatum) wurde ich als Sohn (Tochter) des (Beruf und Name des Vaters) und seiner Ehefrau (Vorname, Geburtsdatum, Beruf) in (Ort) geboren."
Da Sie in der linken oberen Ecke des Bogens Ihren vollen Namen und Ihre Adresse angegeben haben - jedenfalls sollten Sie das -, ist die Angabe, ob Sie als Sohn oder Tochter Ihrer Eltern geboren wurden, ziemlich ueberfluessig, denn das ergibt sich aus Ihrem Vornamen.
Sinnvoller waere da die Aussage "als einziges Kind", "als aeltestes von drei Kindern", obgleich grundsaetzlich ueber die Geschwister keine Angaben gemach zu werden brauchen.
Der sehr junge Bewerber, der auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer ersten Stelle ist, wird noch auf seine Eltern verweisen, bei einem aelteren Bewerber mit einiger Berufserfahrung ist dieser Hinweis ueberfluessig. Damit koennte der erste Satz erheblich zusammenschrumpfen und so lauten:
"Am (genaues Kalenderdatum) wurde ich in (Ort) geboren." oder "Ich bin am (Datum) in (Ort) geboren."
Das Argument, man fange einen Satz nicht mit "Ich" an, weil das unbescheiden wirke, gilt heute als ueberholt. Es handelt sich hier um Ihren Lebenslauf, in dem Sie die Hauptperson sind, also duerfen Sie sich auch als solche bezeichnen und mit "Ich" anfangen.
Als naechster Punkt werden die Angaben ueber Ihre Schulzeit folgen. Obgleich nur der letztgemachte Abschluss für den zukuenftigen Arbeitgeber von Interesse ist (Hauptschulabschluss, Fachhochschulreife etc.) hat es sich doch eingebuergert, die Schulzeit von Beginn an zu beschreiben. Etwa so:
"Im Herbst 19xx wurde ich in die Volksschule (eventuell Ortsangabe) eingeschult. Nach vier Grundschuljahren wechselte ich im Herbst 19xx auf das X-Gymnasium (eventuell Ortsangabe, falls sie sich von der Volksschule unterscheidet), das ich im Sommer 19xx mit dem Zeugnis der mittleren Reife verliess."
Darauf folgen dann die Angaben zur Berufsausbildung. Vor allem sehr junge Bewerber, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, koennen und duerfen besonders gute, wenn nicht gar hervorragende Pruefungsergebnisse durchaus erwaehnen und hervorheben. Ein Bewerber, der schon seit zehn Jahren im Beruf steht, vielleicht Handwerksmeister, wird nicht mehr darauf hinweisen, dass er einst die Gesellenpruefung mit Auszeichnung bestand.
Unter Umstaenden empfiehlt es sich, nicht nur kurz zu erwaehnen, welche Ausbildung man gemacht hat, sondern auch wo - in welcher Firma, in welchem Betrieb, bei welchem Lehrherrn - man die Ausbildung erhielt. Es gibt sogenannte Renommierbetriebe, dort gelernt zu haben ist schon ein Pluspunkt.
Auch ueber die einzelnen Stationen des beruflichen Werdeganges sollte man so knapp wie moeglich berichten. Hat man einen bereits sehr langen Berufsweg mit vielen Stellen und einem breit gefaecherten Taetigkeitsfeld hinter sich, ist es oft zweckmaessiger, diese Entwicklung nicht im Lebenslauf sondern in einem gesondert beigefuegten beruflichen Werdegang. Im Lebenslauf weist man darauf hin, etwa so:
"Mein weiterer beruflicher Werdegang ist aus der beiliegenden Zusammenstellung ersichtlich."
Zum Abschluss kann ein Absatz mit Informationen ueber Ihre besonderen Faehigkeiten und Kenntnisse und/oder Fortbildungsmassnahmen folgen.
Angaben zum Familienstand stehen im ausformulierten Lebenslauf - anders als im tabellarischen - meist ganz am Schluss; im Allgemeinen erwaehnt man sie jedoch nur, wenn man verheiratet ist und Kinder hat:
"Ich bin seit 19xx verheiratet und habe zwei schulpflichtige Kinder."
Wer unverheiratet ist, wer mit einem Partner in eheaehnlicher Gemeinschaft zusammenlebt, wer als Alleinerziehende(r) ein Kind oder mehrere Kinder zu betreuen hat, laesst sich darueber im ausformulierten Lebenslauf im allgemeinen nicht aus.
Ob Sie den Lebenslauf mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, bleibt Ihnen ueberlassen. Zwingend vorgeschrieben ist es nicht, es ist allerdings zu empfehlen.
Keinesfalls aber beginnt man den Lebenslauf mit einer Anrede ("Sehr geehrter Herr Personalchef"), und man setzt auch keine Grussformel darunter.
Wenn Sie zum Schluss feststellen, dass Sie etwas vergessen haben, koennen Sie auch kein Post Scriptum (P.S.) anfuegen. Sie muessen dann in den sauren Apfel beissen und noch mal von vorn anfangen.
Anders als das Bewerbungsschreiben, das ja ein Brief an den potentiellen neuen Arbeitgeber ist, wird der Lebenslauf niemals so verfasst, als spraeche man seinen Gegenueber direkt an. Es wird immer sachlich neutral formuliert. Also nicht "Wie Sie aus meinen Zeugnissen ersehen koennen ...", sondern "Meine Zeugnisse bestaetigen, dass ...".
Ueberhaupt ist Sachlichkeit im Stil oberstes Gebot. Blumige Redewendungen wirken schlicht laecherlich und sind ganz und gar unangemessen, lassen Sie lieber davon ab.
Selbst wenn Sie in Ihrem Lebenslauf einen "Ausrutscher" oder einen "Karriereknick" erlaeutern, sollten Sie sich um groesstmoegliche Sachlichkeit und Objektivitaet bemuehen. Gejammer erregt selten Mitleid, es stoesst eher ab. Bekennen Sie sich klar und deutlich zu den Fakten, fuehren Sie sachlich an, was Sie zu Ihrer Entlastung zu sagen haben, aber druecken Sie nicht auf die Traenendruesen des Empfaengers.
Der handgeschriebene Lebenslauf
Wenn in der Stellenanzeige ausdruecklich ein handgeschriebener Lebenslauf gefordert ist, dann muss man als Bewerber davon ausgehen, dass er als Grundlage für ein graphologisches Gutachten dienen soll. Moeglicherweise will sich nur der Personalchef, sofern er ein passionierter Schriftdeuter ist, seinem Hobby froenen. Das kann für Sie nicht ganz ungefaehrlich sein, verhindern koennen Sie es nicht. Natuerlich ist es auch denkbar, dass der Anzeigenaufgeber nur eine Floskel benutzt hat und im Grunde an einem handgeschriebenen Lebenslauf nicht interessiert ist.
Wissen koennen Sie das alles nicht; sich der Forderung also von vorneherein zu verweigern und einfach einen computergeschriebenen Lebenslauf einzureichen ist zumindest riskant. Wenn Sie persoenlich die Graphologie für Scharlatanerie halten und deswegen nicht wuenschen, dass ein graphologisches Gutachten ueber Sie erstellt wird, dann koennen Sie nur eines tun: sich nicht bei dieser Firma bewerben. Denn indem Sie auf die Forderung eingehen und einen handschriftlich verfassten Lebenslauf - oder auch eine andere Schriftprobe - einreichen, stimmen Sie der Verwendung der Schriftprobe als Grundlage für eine Schriftanalyse stillschweigend zu. Sie koennen sich nicht darauf berufen, dass Ihr Persoenlichkeitsrecht verletzt worden waere. So ist es per Gerichtsurteil des Arbeitsgerichtes Muenchen festgelegt, und zwar unter dem Aktenzeichen 26 Ca 1674/75.
Einige praktische Tips
Die Zeiten, als es entweder Handgeschriebenes oder Muendliches gab, sind lange vorbei. Mehr und mehr wird heute mit dem Computer geschrieben, telefoniert und gefaxt ... viele Menschen sind, was das Mit-der-Hand-Schreiben anbelangt, ziemlich aus der Uebung. Für sie kann die Aufforderung, einen handgeschriebenen Lebenslauf einzureichen, einem kleinen Horrotrip gleichkommen. Hier empfiehlt es sich dringend, ein bisschen zu ueben, sich sozusagen "warmzuschreiben". Ansonsten ist folgendes zu beachten:
Schreiben Sie Ihrem Lebenslauf erst einmal ins unreine. Ohnehin sollten sie sich erst einmal Notizen machen, was Sie erwaehnen wollen und wie Sie die angaben formulieren. Schreiben Sie auch diese Notizen mit der Hand.
Wenn Sie zunaechst einen Entwurf machen, koennen Sie auch sehen und besser beurteilen, wie das Blatt optisch gestaltet werden kann, denn gerade die Raumaufteilung des Blattes spielt auch für die graphologische Begutachtung eine Rolle.
Nehmen Sie sich Zeit. Schreiben Sie niemals unter Druck oder in Hast.
Den Graphologen ist zwar der mit dem Fuellfederhalter geschriebene Text am liebsten, Sie sollten sich aber für das Schreibgeraet entscheiden, mit dem Sie am besten und fluessigsten schreiben koennen. Lediglich Bleistifte, Buntstifte, Kreide und aehnliches, eher zum Malen als zum Schreiben gedachte Geraete sind ausgeschlossen.
Wenn Sie mit Kugelschreiber schreiben, sollte die Mine unbedingt in Ordnung sein. Sie sollte einen klaren Strich hervorbringen, aber nicht schmieren und keine dicken Flecken produzieren. Auch wenn sie einen Filzschreiber benutzen, sollten Sie am Strich sehen, ob noch genuegend Farbe im Stift ist. Waehlen Sie gerade bei Filzschreibern keine zu dicke Mine, aber auch keinen superduennen Feinstrich.
Ob Fuellfederhalter, Kugelschreiber, Filzstift oder Tintenschreiber - Sie haben die Wahl der Farbe, sollten aber strikte Selbstbeschraenkung ueben. Blau oder Schwarz kann die Tinte sein, von anderen Farben ist ebenso abzuraten wie von mehrfarbigen Ausfuehrungen mit roten oder gruenen Hervorhebungen oder Unterstreichungen. Ueberhaupt sollten Sie Unterstreichungen vermeiden.
Wenn Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, dann korrigieren Sie nicht, streichen Sie nicht durch, radieren Sie vor allem nicht - fangen Sie ganz von vorn an. Auch wenn Sie ein ganzes Wort vergessen haben, flicken Sie s nicht nachtraeglich ein - fangen sie neu an. Allerhoechstens koennen Sie ein vergessenes Komma einfuegen.
Alle anderen Formen und Arten der Nachbesserung sollten Sie unbedingt unterlassen, auch - und vor allen Dingen - das Nachbessern, um groessere Lesbarkeit zu erzielen. Wenn beispielsweise ein "n" mit einem "u" verwechselt werden koennte, dann lassen Sie es so, ziehen sie nicht nach.