Börsen - Slang von A bis Z

- Abschwächung: rückläufige Tendenz an der Börse.
- Agio: Aufgeld. Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt.
- Aktie: Urkunden, die dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und + auch bestimmte Unternehmensrechte bestätigen (im römischen Recht ist actio das Anteilrecht). Ein Aktionär ist also Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Es gibt verschiedene Typen von Aktien: Inhaberaktien (Inhaberpapiere), Namensaktien (Namenspapiere). Siehe auch:
Stammaktie + Vorzugsaktie.
- Aktienanalyse: Aufgaben der Aktienanalyse sind Information + Prognose. Unter Chart-Analyse versteht man eine grafische Methode zur Analyse des Kursverlaufs. Die Fundamentalanalyse erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie, auch Größen wie etwa Auftragseingang, die Lohnentwicklung o. die Wechselkurse.
- Aktiengesellschaft (AG): Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung auf die Einlage beschränkt ist.
- Anfangskurs (Eröffnungskurs): Der zu Beginn der Börse bei den fortlaufend gehandelten Papieren festgestellte Kurs.
- Arbitrage: Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Wertpapierbörsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse wird verkauft.
- Baisse: Starke Kursrückgänge.
- Behauptet: Gibt der Kurs eines Wertpapiers trotz großer Verkaufsaufträge nicht wesentlich nach, so hat er sich "behauptet ".
- Bonus: Zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe sind etwa ein Firmenjubiläum o. besonders erfolgreiche Geschäftsabschlüsse.
- Börse: Die Börse ist der Markt (Treffpunkt von Angebot + Nachfrage) für Wertpapiere. Die deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht.
- Courtage: Gebühr des Maklers, der von beiden Partnern, zwischen denen er ein Wertpapiergeschäft vermittelt hat, zu bezahlen ist.
- DAX®: Abkürzung für Deutscher Aktienindex. Gemeinsamer Index der deutschen Wertpapierbörsen auf der Grundlage von 30 ausgesuchten deutschen
Aktienwerten. Basis für Indexkontrakte im Rahmen der deutschen Terminbörse.
- Depot: Die Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer Bank, wobei auch die Verwaltung (etwa das Einziehen der Dividende o. Zinsen + die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen ist. Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) o. mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepotkonto) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche + kostengünstigere Form.
- Disagio (Abgeld): Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers + seinem darunterliegenden Ausgabekurs.
- Dividende: Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes entsprechenden Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende (Lat. dividere: aufteilen, verteilen)
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Dividendenrendite: Verhältnis der Dividende zum jeweiligen Börsenkurs
- Effekten: Bezeichnung für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind.
- Einheitskurs (Kassakurs): Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt + nicht fortlaufend.
- Emission (Begebung): Ausgabe von Wertpapieren, also ihre Unterbringung im Publikum + Einführung in den Handel. Dies geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emissionen werden auch benutzt als Bezeichnung für bereits ausgegebene Anleihen.
- Emittent: Unternehmen o. öffentliche Körperschaft, die Aktien beziehungsweise Rentenwerte o. Genußscheine ausgibt.
- Eskomptieren: Bei der Bewertung von Wertpapieren ein Ereignis berücksichtigen, bevor es eingetreten ist.
- Festverzinsliche Wertpapiere (Rentenwerte): Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten festen (unveränderlichen) Satz verzinst + zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (= zurückgezahlt) werden, etwa Anleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe + Bankschuldverschreibungen.
- Freiverkehr: Handel in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind.
- Fungibel: Waren o. Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind.
- Genußschein: Ein Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Gesellschaft ( in der Regel auf Gewinnanteile +/o. Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Mitglieds-, insbesondere Stimmrechten verbunden ist. In der Börsensprache "Genüsse".
- Gewinnmitnahme: Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, den
Kursgewinn zwischen Verkaufs- + Einkaufspreis zu realisieren.
- Grundkapital: Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist. In Höhe ihres Grundkapitals gibt die Gesellschaft Aktien aus.
- Hausse: Starker Kursanstieg an der Börse
- Index: Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt + Vergleiche, insbesondere von Wert- + Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges o. eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes von einigen Kreditinstituten, vom Statistischen Bundesamt + von verschiedenen Presseorganen ermittelt.
- Insider: Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung
zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist durch die "Insider-Richtlinien" der Börsen verboten. Verstöße könne mit Freiheits- o. Geldstrafen geahndet werden.
- Investmentgesellschaften: Meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für die von ihnen verwalteten Sondervermögen (Fonds) Aktien verschiedener Gesellschaften o. Anleihen kaufen + Anteilscheine an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf + sind auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen + Gesellschaften verpflichtet.
- Kapitalertragsteuer: Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Dividendenzahlung werden von vornherein 25 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragssteuer einbehalten. Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.
- Körperschaftssteuer:
Einkommensteuer der juristischen Personen. Aktiengesellschaften müssen diese Steuer auf ihren Gewinn zahlen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich der Aktionär diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuergutschrift auf seine Steuerschuld anrechnen lassen. Diese Steuergutschrift beträgt 9/16 der Bardividende.
- Kupon: Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört + auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.
- Kurs: Preis, der sich durch Angebot + Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet.
- Kursblatt: Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Börsenblatt heraus. Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.
- Makler: - Kursmakler:
Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der auf der Grundlage von Kauf- + Verkaufsaufträgen ermittelt + in begrenztem Maße Käufe + Verkäufe für fremde + eigene Rechnung abschließt.
- Freimakler: Kaufen + verkaufen Wertpapiere auf eigenen Namen + eigenes Risiko + vermitteln Geschäfte zwischen des anderen Börsenbesuchern. Der Börsenvorstand kann für die Preisfeststellung im Geregelten Markt sowie im Freiverkehr die Skontroführung auf einzelne Freimakler übertragen.
- Mantel + Bogen: Zu jeder Aktienurkunde (in der Fachsprache: Mantel) gehört ein Bogen mit 10 o. 20 Dividendenscheinen + einem Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Die Dividende wird dem Aktionär gegen Vorlage des jeweils fälligen Dividendenscheines direkt von der Aktiengesellschaft, üblicherweise aber von dem Kreditinstitut ausgezahlt. Mäntel + Bögen werden aus Sicherheitsgründen bei den Kreditinstituten getrennt
verwahrt.
- Marge: Im Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufs- + Verkaufskurs.
- Nennwert: Auf jeder Aktie ist ein bestimmter Betrag in DM aufgedruckt, der Nennwert. Er gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital + damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 5 DM. Höhere Nennwerte lauten auf ein Vielfaches davon, also 50, 200, 500, 1000 DM + so weiter.
- Option: Im Börsenhandel versteht man hierunter das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist Wertpapiere (Aktien o. Renten) zu einem im voraus bestimmten Kurs zu kaufen o. zu verkaufen.
- Optionsanleihe: Wertpapiere, die dem Inhaber neben einer festen Verzinsung ein befristetes Bezugsrecht (Option) auf Aktien des betreffenden Unternehmens bieten. Bezugspreis +
Bezugsverhältnis für die Aktie werden vor der Emission der Optionsanleihe festgelegt. Nach Ausübung des Bezugsrechts o. Trennung des Optionsrechts bleibt die Optionsanleihe als gewöhnliche Schuldverschreibung bis zu ihrer Rückzahlung bestehen. Neuerdings werden auch Anleihen mit Optionsscheinen angeboten, die zum Bezug weiterer Anleihen berechtigen.
- Optionsscheine: Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien o. - seltener - von Anleihen. Optionsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheines kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Sein Verlustrisiko bleibt auf den Einsatz beschränkt.
- Rendite: Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins bzw. Dividende, Kurs, Laufzeit etc.) jährlich erbringt. Die Rendite ist
also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins o. dem Dividendenprozentsatz identisch.
- Spekulation: Die meist kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der Börse.
- Spesen: Bei Kauf + Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehen Kosten, wie Maklergebühr, Bankprovision + Börsenumsatzsteuer. Diese Spesen machen beim Kauf von Aktien zusammen etwa 1,35 Prozent des Kurswertes aus. Beim Ersterwerb von festverzinslichen inländischen Wertpapieren entstehen diese Spesen nicht.
- Stammaktie: Gewährt dem Inhaber die normalen durch das Aktiengesetz festgelegten Anteilsrechte.
- Stimmrecht: Jeder Aktionär hat auf der Hauptversammlung sein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär auf sich vereint, richtet sich nach dem Nennwert seines Aktienbesitzes.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch von einem Dritten, etwa seinem Kreditinstitut o. einer Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
- Termingeschäft: Wertpapiergeschäft, dessen Bedingungen heute festgelegt werden, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird.
- Terminhandel: Wertpapiertransaktionen, deren Erfüllung nicht alsbald (Kassageschäft), sondern erst zu einem späteren Termin erfolgt. In der Bundesrepublik findet der Terminhandel an der Deutschen Terminbörse (DTB) statt.
- Usancen: Verbindliche Handelsbräuche. Für Börsengeschäfte sind sie in den "Bedingungen für die Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen" schriftlich niedergelegt.
- Variable Notierung (Fortlaufende N.): Für Aktien größerer Gesellschaften o. für bestimmte öffentliche Anleihen werden an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassakurs festgestellt, sondern
alle Geschäfte über mindestens 50 Stück bei Aktien beziehungsweise nominal eine Million Mark bei Renten o. jeweils einem Mehrfachen davon besonders notiert. Die letzte Notierung heißt Schlußkurs. Die Aufträge, die unter dem Mindestbetrag bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet.
- Vorzugsaktie: Aktie mit Sonderrechten (etwa Dividendenvorzug, garantierte Mindestdividende), jedoch in der Regel ohne Stimmrecht.
- Wertpapier: Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.
- Zusatzaktie: Auch Treueaktien, die an Aktionäre gratis ausgegeben werden.